Am Dienstag hat das Gesundheitsamt des Kreises nach einem Vororttermin mit den VG-Werken, die Betreiberin des Bads sind, das ausgearbeitete Hygienekonzept genehmigt. „Im vorigen Jahr haben wir von den Gästen ja bereits vielfach die Rückmeldung bekommen, dass sie sich bei uns im Bad sehr sicher gefühlt haben. Das soll natürlich auch in diesem Jahr so sein“, betont Werkleiter Jürgen Jahn im NZ-Gespräch.
Damit die Corona-Vorgaben, insbesondere auch im Hinblick auf ausreichende Abstände, eingehalten werden können, gibt es wie 2020 einen Zweischichtbetrieb. Die jeweils einstündige Pause wird vom Personal für die Reinigung und Desinfektion benötigt. Maximal dürfen sich pro Schicht 150 Personen gleichzeitig im Freibad aufhalten, von denen wiederum 117 Besucher die Becken nutzen können.
54 Gäste sind gleichzeitig im Schwimmerbereich inklusive Sprungbecken erlaubt, 57 Gäste dürfen sich im Nichtschwimmerbereich tummeln, und sechs Kinder können das Planschbecken nutzen.
Jahn weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Limit von 150 Gästen die Betonung auf „gleichzeitigem Aufenthalt im Bad“ liegt. „Wenn während einer Schicht Besucher vorzeitig das Bad verlassen, wird dadurch natürlich auch Platz frei, damit andere reinkommen können“, betont der Werkleiter.
Deshalb ist wie schon in der Corona-Saison 2020 auch in diesem Jahr der Blick auf die Internetseite www.vg-birkenfeld.de ratsam. Dort wird die aktuelle Besucherzahl in Form einer Ampel angezeigt. Rot heißt: „Das Besuchermaximum ist überschritten“, gelb bedeutet „Die Kapazitätsgrenze ist bald erreicht“ und grün signalisiert: „Es ist noch genug Platz.“
Die Verantwortlichen der VG-Verwaltung und der Werke wissen, dass an heißen Sommertagen der Zuspruch möglicherweise größer sein wird als das festgelegte Limit. Deshalb wurden im Vorfeld auch schon Stimmen laut, mehr Besuchern den Schwimmbadbesuch zu ermöglichen. Zum Start hat man sich aber in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt auf die Regelung „150 Besucher pro Schicht gleichzeitig“ verständigt.
„Allerdings werden wir die Entwicklung natürlich genau beobachten“, sagt Jahn. Sobald Lockerungen gemäß der aktuellen Corona-Änderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie der aktuellen Situation im Kreis möglich sind, „werden wir diese unverzüglich umsetzen und die Öffentlichkeit darüber auf der Internetseite der VG, der lokalen Presse und dem Aushang in unserem Freibad informieren“, betont der Werkleiter. Dazu zählt auch eine mögliche Anhebung der Besucherzahl. Im ersten Schritt sei bei weiter niedrigen Inzidenzwerten in naher Zukunft eine Erhöhung auf 200 Personen pro Schicht denkbar. „Weitere Anpassungen sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation vorgesehen“, heißt es seitens der Werke.
Debattiert wurde im Vorfeld auch darüber, ob – anders als in der Corona-Saison 2020 – diesmal wieder der vor allem beim jüngeren Publikum beliebte Sprungturm und die Sprungbretter genutzt werden sollen. Davon habe aber auch das Gesundheitsamt bei seinem Besichtigung abgeraten, sodass es auch in diesem Jahr der Turm gesperrt bleibt. „Wenn er geöffnet worden wäre, hätte man befürchten müssen, dass dort dann Warteschlangen entstehen und damit das Einhalten von Sicherheitsabständen nicht mehr gewährleistet wäre“, sagt Jürgen Jahn über die auch vom Gesundheitsamt getroffene Einschätzung.
Auf folgende allgemeine Regularien weisen die VG-Werke ebenfalls explizit hin:
- Die angebrachten Abstandsmarkierungen sind einzuhalten. Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist in allen Bereichen des Freibades einzuhalten, auch im Wasser.
- In geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ist eine erwachsene Person als Begleitung erforderlich.
- Zur Kontrolle der maximalen Besucherzahl in den Becken werden farblich differenzierte Bänder ausgegeben. Diese sind beim Verlassen des Beckens zurückzugeben.
- Der Spielplatz, das Beachvolleyballfeld und die Sprungbretter bleiben vorerst geschlossen. Schwimmutensilien sind nicht erlaubt.
- Die Innenduschen, die Spindanlage, Sammelumkleideräume und Innenumkleidekabinen bleiben ebenfalls geschlossen. Allerdings gibt es auf dem Außengelände orangefarbene Umkleidekabinen, die zur Verfügung stehen.
- Die Toiletten sind geöffnet. Bei deren Nutzung sind die Abstandsregeln und Hygienevorgaben einzuhalten.
- Besuchern, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, muss der Zutritt verwehrt werden, beziehungsweise sie werden des Bades verwiesen, wenn sie die Regeln nicht befolgen.
Wichtig zu wissen ist zudem, dass für den Besuch des Freibads kein negativer Corona-Schnelltest benötigt wird. Auch der Nachweis, dass man doppelt geimpft oder genesen ist, ist nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Kontakterfassung sind die Schwimmbadgäste aber dazu verpflichtet, eine Selbstauskunft bezüglich ihrer persönlichen Daten abzugeben.
Auf der Internetseite www.vg-birkenfeld.de steht ein Vordruck des entsprechenden Formulars zum Download zur Verfügung. Dieser muss bereits ausgefüllt mitgebracht werden, wenn man das Birkenfelder Freibad besucht. Ehepartner, Partner in häuslicher Gemeinschaft und deren Kinder können den Vordruck gemeinsam verwenden, betonen die VG-Werke. Sie weisen zudem darauf hin, dass die erforderliche Selbstauskunft auch mithilfe der sogenannten Luca-App erfolgen kann. Diese lässt sich im Google Play Store beziehungsweise im Apple App Store kostenlos herunterladen.
Abschließend erklärt Jahn zudem, dass in dieser Saison auch der Kiosk im Freibad geöffnet sein wird. Dessen Pächter sind auch Betreiber des Burgerrestaurants Gleis 4 im Bahnhof Neubrücke.