„So können wir Sarah Böhmer nach der Übernahme der Praxis ihres Vaters auch noch mit der vollen Summe unterstützen“, erklärte der VG-Chef. Dem Vorschlag schloss sich der Rat nach kurzer Diskussion an. Grundsätzlich sei man auch im Gespräch mit Dr. Thorsten Lenthe, sagte Alsfasser den Ratsmitgliedern. Der Hausarzt habe deutlich gemacht, dass er weiter in Baumholder praktizieren wolle. Nur sei derzeit offen, wo er seine Praxis einrichten könne.
Diskussion entwickelt sich hin zum grundsätzlichen Ärztenotstand
Nachdem die SPD-Fraktion in der Novembersitzung des VG-Rats die Wiederaufnahme der Gespräche zur Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums eingebracht hatte, entwickelte sich die Diskussion seinerzeit schnell hin zum grundsätzlichen Ärztenotstand, der sich beim Blick auf die Altersstruktur der Hausärzte alsbald in der VG entwickeln werde. Alsfasser hatte dazu bereits mit Blick auf ähnliche Initiativen in Idar-Oberstein, Herrstein oder seitens des Kreises vorgeschlagen, die 2018 ausgelobte Fördersumme in Höhe von 20.000 Euro mit einer Bindungsdauer von fünf Jahren an die Fördermittel anderer Kommunen anzugleichen.
Allerdings gab es einige kleinere inhaltliche Fragen, wie man die Beschlussvorlage formulieren sollte, damit ein interessierter Mediziner für das Gebiet der VG gewonnen werden kann. So warb Andreas Pees (SPD) dafür, die Förderung nicht nur auf Hausärzte zu beschränken, sondern grundsätzlich Geld bei der Ansiedlung von Fachärzten zu gewähren. Ob Kinderärzte oder Zahnmediziner – hier bestehe Bedarf, fand er. Daher schlug Pees vor, die Formulierung von „Hausarzt“ auf „Facharzt“ zu erweitern, da ein Hausarzt schließlich auch ein Facharzt für Allgemeinmedizin sei.
Förderung soll nur für Humanmediziner gelten
Doch ob damit auch jeder Arzt in den Genuss der Förderung komme, fragte Susanne Alfs (Grüne): „Gilt das dann auch für Tierärzte?“ Alsfasser antwortete prompt, dass man die Förderung ausschließlich für Humanmediziner ausschütten wolle. Nicht, dass der Kollege Alscher aus Birkenfeld in Baumholder nun eine Tierarztpraxis eröffne, ergänzte er scherzend.
Doch auch die Bindungsfrist auf fünf Jahre fand Pees unscharf formuliert: „Wir können nicht schreiben, dass der Arzt nur fünf Jahre praktizieren muss, wenn er hier eine Praxis eröffnet, sondern müsse auch festlegen, dass er in der VG praktiziert.“ Dem schloss sich der VG-Rat an und legte fest, dass jeder Humanmediziner, der ab 1. Januar 2022 in der VG eine Praxis eröffnet und mindestens fünf Jahre betreibt, eine Anschubfinanzierung von 50.000 Euro gewährt wird.