Baseballschlägerprozess: Landgericht sieht gefährliche Körperverletzung als erwiesen an: 33-Jähriger muss nach Attacke mit Baseballschläger lange in Haft
Baseballschlägerprozess: Landgericht sieht gefährliche Körperverletzung als erwiesen an
33-Jähriger muss nach Attacke mit Baseballschläger lange in Haft
Die Akten stapeln sich bei Gericht bereits. Foto: dpa
Bad Kreuznach/Idar-Oberstein. Ursprünglich sah es so aus, als ob der Prozess gegen einen 33-Jährigen aus Idar-Oberstein vor dem Schwurgericht Bad Kreuznach wegen versuchten Totschlags mittels Baseballschläger noch einen sechsten Verhandlungstag benötigt (die NZ berichtete). Aber dann ging es nach der erneuten Vernehmung des Tatopfers und dessen Lebensgefährtin doch schneller.
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Am fünften Prozesstag fiel das Urteil des Schwurgerichts unter Vorsitz von Dr. Roman Hamel: Drei Jahre und zwei Monate Gesamtfreiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.
Es begann mit einem Nebenkriegsschauplatz: Der Angeklagte hatte auf Facebook einen Eintrag mit Drohkulisse gegenüber der Presse (wie ähnlich bereits zuvor in Richtung Stadtverwaltung) hinterlassen, den Oberstaatsanwalt Alexander Fassel nicht kommentarlos stehen lassen ...