„Ihr Grundproblem ist nicht die Störung einer Impulskontrolle – sie respektieren einfach nicht die Rechtsordnung.“ Deutliche Worte fand der Vorsitzende Richter für einen 30-Jährigen aus der VG Herrstein/Rhaunen: Die Bewährung wurde gestrichen.
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Die in der Berufungsverhandlung anstehenden Tatvorwürfe waren für sich allein betrachtet schlichte Alltagskriminalität, der Angeklagte aber kein unbeschriebenes Blatt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte einen 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen tätlichen Angriffs ...