Die 21-jährige Idar-Obersteinerin, die im September 2024 Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, starb an dem Blutverlust durch die Messerstiche in den Hals in Kombination mit einer Gasembolie. Das ist das Ergebnis der Obduktion im rechtsmedizinischen Institut der Universität Mainz.
Nachbarn hörten Lärm
Die Medizinerin Katrin Uebbing erstattete den Untersuchungsbericht in dem Verfahren gegen den 32-jährigen ehemaligen Partner der Getöteten, der sich vor dem Landgericht Bad Kreuznach wegen Totschlags verantworten muss. Die rechtsmedizinische Untersuchung soll auch Aufschluss über den Tatablauf geben. Der Angeklagte hatte die Tat am ersten Prozesstag am 21. März gestanden. Nach seinen Angaben hatte das Paar am Morgen des 27. Septembers aus nichtigem Anlass einen heftigen Streit, bei dem ihn die Frau mit sexuell abwertenden Beschimpfungen beleidigte. Als er mit seinem Sohn die Wohnung der Partnerin verließ, soll sie versucht haben, ihn und das Kind aus dem Fenster zu bespucken.
Danach sei er allein in die Wohnung zurückgekehrt, es habe erneut einen verbalen Schlagabtausch gegeben und schließlich habe er die Frau zunächst gewürgt und dann mit einem Messer auf sie eingestochen, bis sie zu Boden fiel. Nach seiner Erinnerung soll in diesem Moment ein Nachbar geklopft und gerufen haben. Möglicherweise platzte dieser Nachbar, der am Montag als Zeuge aussagte, direkt in das Verbrechen. Der Mann arbeitet Schicht und hatte sich am Morgen hingelegt, konnte aber wegen des Lärms aus der oberen Wohnung nicht schlafen. Laute Stimmen, Beleidigungen und dann eine Art Klopfen auf den Boden nahm der Zeuge wahr. Er ging deshalb nach oben, sah bei einem Blick aus dem Fenster auch das Kind des Angeklagten und den Hund, die draußen standen.
Mutmaßlicher Täter zitterte
„Die Tür stand einen Spalt breit auf, und ich habe jemanden ganz schwer atmen hören, röcheln, und ich habe gerufen“, erinnerte sich der Nachbar. Dann sei der Angeklagte zur Tür gekommen und habe auf seine Beschwerde über den Lärm geantwortet, dass jetzt alles gut sei, er werde leise sein. Der Angeklagte habe sehr nervös gewirkt und gezittert, so der Zeuge. Nach dem Ergebnis der Obduktion könnte die Frau zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben. Sie hatte vermutlich durch das Würgen das Bewusstsein verloren, könnte aber auch nach den Stichen noch etwa fünf bis zehn Minuten gelebt haben, so die Rechtsmedizinerin.
Sie hält es für möglich, dass das Opfer nach den Stichverletzungen noch geröchelt hat, als der Nachbar an die Tür klopfte. Vier Stiche in den Hals wies die 21-Jährige auf. Ein Stich durchtrennte zweifach die Drosselvene. Dadurch kam es zu einer Gasansammlung im Herzen, die die Embolie verursachte. „Er hatte bis zur Tat einen sehr sympathischen Eindruck gemacht“, beschrieb ein Zeuge aus dem Bekanntenkreis des Opfers den Angeklagten. Das Paar habe sich oft gezankt, sei aber auch zeitweise sehr fröhlich miteinander gewesen.