Idar-Oberstein - Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen wurde ein 65-jähriger Rentner aus der Verbandsgemeinde Herrstein verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, einen Rechtsanwalt, der ihn vor rund zehn Jahren wegen einer Schmerzensgeldforderung vertreten hatte, beleidigt zu haben (wir berichteten).
Von unserem Reporter Jörg Staiber
Er hatte seinen früheren Rechtsvertreter in einem Fax an die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach als „Betrugsanwalt“ und „Betrügerschwein“ tituliert. Gegen einen Strafbefehl über 150 Tagessätze hatte der Angeklagte Beschwerde eingelegt.