Mann verzichtet auf Berufung
1080 Euro Strafe wegen Verwendung von Nazi-Slogan
Ein 58-Jähriger aus der VG Herrstein-Rhaunen muss 1080 Euro Geldstrafe zahlen, weil er eine Nazi-Parole in Textbeiträgen auf sei
Ein 58-Jähriger aus der VG Herrstein-Rhaunen muss 1080 Euro Geldstrafe zahlen, weil er eine Nazi-Parole in Textbeiträgen auf seiner Facebookseite verwendete.
Christine Jäckel

Ein 58-jähriger Mann aus der VG Herrstein-Rhaunen verzichtet am Landgericht auf eine Berufung: Somit akzeptiert er das Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein, wonach er eine Strafe wegen Verwendung einer Nazi-Parole zahlen muss. 

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Eine Geldstrafe von 1080 Euro muss ein bislang nicht vorbestrafter 58 Jahre alter Angeklagter aus der VG Herrstein-Rhaunen zahlen, weil er auf seiner Facebook-Seite in drei Textbeiträgen die Nazi-Parole „Deutschland erwache“ verwendete. Durch die Rücknahme seiner Berufung zum Auftakt der Verhandlung am Landgericht Bad Kreuznach wurde das Urteil des Amtsgerichtes Idar-Oberstein rechtskräftig.

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