Rengsdorf sah sich zwei Klagen wegen Beitragsbescheiden gegenüber
Zwei Urteile zum wiederkehrender Beitrag: Widerspruch legte die Ortsgemeinde Rengsdorf nur in einem Fall ein
Das Archivfoto zeigt das Wohngebiet „Im Schlag“ in Rengsdorf, an das das Gewerbegebiet angrenzt. Das Gericht sieht es in Sachen Abrechnungseinheit zu weit vor der übrigen Ortsbebauung entfernt. Archivfoto: Regine Siedlaczek
Regine Siedlaczek

Rengsdorf. Die Ortsgemeinde Rengsdorf hat den Rechtsstreit mit einem Bürger um einen Bescheid von 2019 zum wiederkehrenden Beitrag für den Straßenausbau verloren. Wie wir bereits berichteten, legte die Ortsgemeinde Widerspruch gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ein. Der erfolgreiche Kläger reagierte jedoch mit Verwunderung auf die RZ-Berichterstattung. Denn das von ihm erwirkte Urteil ist bereits rechtskräftig, wie er mitteilte.

Die RZ fragte daraufhin bei Ortsbürgermeister Christian Robenek nach, der Licht ins Dunkel brachte. Demnach gab es zwei Klagen gegen Bescheide in Sachen wiederkehrender Beitrag in Rengsdorf. In beiden Fällen argumentierte das Gericht in der Urteilsbegründung gleich – und kam zu dem Schluss, dass beiden Klägern Recht zugesprochen werden muss.

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