Die Stadt Neuwied durfte das Hindernis beseitigen lassen, auch wenn die fragliche Fläche nicht in ihrem Besitz steht: Zaun versperrt Neuwieder Gehweg: Verwaltungsgericht spricht ein Urteil
Die Stadt Neuwied durfte das Hindernis beseitigen lassen, auch wenn die fragliche Fläche nicht in ihrem Besitz steht
Zaun versperrt Neuwieder Gehweg: Verwaltungsgericht spricht ein Urteil
Dieser Zaun versperrte einen Gehweg an der Hans-Böckler-Straße in Niederbieber. Die Stadt ließ ihn im März 2021 entfernen – zu Recht, wie jetzt die Erste Kammer des Koblenzer Verwaltungsgerichts geurteilt hat. Foto: Archiv Jörg Niebergall Jörg Niebergall
Niederbieber. Es sah wie ein Schildbürgerstreich aus: Praktisch über Nacht hatte ein Grundstückseigentümer im Januar 2021 vor seinem Haus in der Hans-Böckler-Straße in Niederbieber einen großen und stabilen Zaun errichten lassen, der den Bürgersteig nahezu komplett blockierte. Knapp zwei Monate später ließ die Stadt Neuwied den Zaun entfernen. Doch damit war die Sache nicht ausgestanden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Koblenz ein Urteil gefällt.
Die Koblenzer Richter mussten sich mit dem Fall befassen, nachdem der Eigentümer des Grundstücks eine Klage gegen die Stadt Neuwied eingereicht hatte. Damit ging er gegen die städtische Anordnung vor, den Zaun zu beseitigen, berichtet das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung.