Kläger kann sich laut Richter in Koblenz nicht auf Vertrauensschutz berufen
Wohngeldstreit: Gericht bescheinigt dem Kreis Neuwied richtiges Vorgehen

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Kreis Neuwied. Ein Wohngeldempfänger kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Und er darf das Wohngeld nicht behalten, wenn er für den Zeitraum, für den Wohngeld gewährt worden ist, nach der Wohngeldgewährung nachträglich eine Erwerbsminderungsrente erhält. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

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Wie aus der Mitteilung des Gerichtes weiter hervorgeht, bewilligte der Landkreis Neuwied dem Kläger Wohngeld als Lastenzuschuss für das Eigenheim, das der Mann mit seiner Ehefrau und drei Kindern bewohnte. Im November 2017 gewährte die Deutsche Rentenversicherung dem Mann wegen dessen voller Erwerbsminderung eine Rente – und zwar für den Zeitraum September 2014 bis Dezember 2017 in Höhe von insgesamt 37.

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