Unkel. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die 2020 beschlossene Satzung zu den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (WKB) in Unkel wurde im April abgewiesen. Eine Bürgerin hatte gegen ihren Beitragsbescheid geklagt und damit auch dagegen, dass Unkel in drei Abrechnungseinheiten aufgeteilt ist. Laut Urteil war dies aber rechtmäßig. Der Stadtrat hatte im Dezember, unabhängig vom Urteil, schon eine neue Satzung mit nur einer Abrechnungseinheit für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Nach dem Urteil bleibt jetzt erst mal alles, wie es ist, und Unkel ist in drei Abrechnungseinheiten aufgeteilt. Doch Unmut gibt es weiterhin.
Die CDU Unkel hat nun in einer Pressemitteilung die Begründungen für das Urteil hinterfragt und grundsätzlich zu den WKB Stellung genommen. „Rheinland-Pfalz (RLP) ist das letzte Bundesland, das seine Kommunen dazu zwingt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Diese werden auf alle Grundstückseigentümer einer Abrechnungseinheit umgelegt. Das soll angeblich für die Bürger billiger und die Erhebung soll für die Kommunen einfacher sein,“ führt die CDU aus. Nach Aussage des Vorsitzenden von Haus & Grund Rheinland-Pfalz, Christoph Scholl, stimme das so nicht. „Für die Bürger ist es unterm Strich teurer, die rechtssichere Bildung von Abrechnungseinheiten ist außerdem schwierig und sie bietet viel Angriffsfläche“, bemängelt die CDU und folgt damit der Auffassung von Scholl. Sie fordert die unbedingte Abschaffung der WKB auch in RLP.
Ausbaubeiträge als ineffiziente Abgabe
Die Erhebung der WKB sei außerdem eine „besonders ineffiziente Abgabe“. Die Abschaffung würde sogar Bürokratie abbauen. Die CDU kritisiert: „Rund die Hälfte des Beitragsaufkommens versickert in der für die Erhebung notwendigen Bürokratie.“ SPD, FDP und Grüne, die an den WKB im Land immer noch festhalten, würden damit einem „teuren und ungerechtem Irrweg folgen“. In anderen Bundesländern seien diese Beiträge längst abgeschafft. Es stelle sich die Frage, warum die Ampelparteien in RLP glauben, dass sich ihre eigenen Parteikollegen deutschlandweit komplett irren? „Warum soll RLP das letzte Reservat für unbelehrbare Ausbaubeitrags-Dinosaurier bleiben?“ Mit dieser Frage zitiert die CDU den Bund der Steuerzahler RLP.
„Gemeindestraßen verkörpern die klassische öffentliche Daseinsvorsorge“, so die CDU weiter. Solange aber Beiträge für die Straßensanierung von Eigentümern erhoben werden, sollte zum Beispiel in Unkel eine Abrechnungseinheit für die ganze Stadt gebildet werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht alle Eigentümer von Grundstücken in ganz Unkel zu diesen Beiträgen herangezogen werden. Warum müssen nur die Grundstückseigentümer der Kernstadt die Sanierung der zum Bahnhof führenden Siebengebirgsstraße bezahlen, obwohl die Straße auch von Bürgern aus Scheuren und Heister benutzt wird?“
Stadtrat will eine Abrechnungseinheit
Die CDU verweist auf Erpel, wo es auf dem Rechtsweg gelungen war, eine Abrechnungseinheit für die Gemeinde durchzusetzen. Das habe man zwar auch in Unkel versucht, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Klage jedoch keinen Erfolg. Für die CDU ist das Urteil kaum nachvollziehbar. Immerhin wurden mit sehr hohem finanziellen Aufwand in den zurückliegenden Jahren zwei Brücken in Unkel errichtet, um eine kreuzungsfreie Querung der B42 zwischen Scheuren und der Innenstadt zu erreichen. Außerdem werde eine direkte Verbindung zwischen Heister und der Innenstadt über eine ampelgesteuerte Kreuzung hergestellt. „Doch diese Investitionen sollten für die Berechnung der Straßenausbaubeiträge plötzlich nicht mehr zählen“, bemängelt die CDU.
Der Vorsitzende Richter habe zwar bei der Verhandlung und der Beweisaufnahme in Unkel eingeräumt, dass die Größe der Stadt Unkel zulasse, dass sowohl eine als auch mehrere Anrechnungseinheiten gebildet werden könnten. Das Gericht habe das aber nicht zu entscheiden. Es habe nur zu prüfen, ob bei der Bildung von drei Abrechnungseinheiten Fehler unterlaufen sind. Schlussendlich kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die B42 eine Zäsur darstelle, die Bildung von drei Abrechnungseinheiten deswegen nicht fehlerhaft sei, und die Klage damit abzuweisen sei. Dass der Stadtrat inzwischen eine Beitragssatzung mit einer Abrechnungseinheit beschlossen hat, war für die Entscheidung des Gerichts nicht maßgeblich.
„Die tatsächlichen Verkehrsströme lassen jedoch einen anderen Schluss zu.“
CDU Unkel
„Das Verfahren hat gezeigt, dass die Entscheidung des Stadtrats hinsichtlich der Zahl der Abrechnungseinheiten von der richterlichen Bewertung der örtlichen Gegebenheiten abhängt. Im Fall von Erpel sah das Gericht eine Abrechnungseinheit als ausreichend an und in Unkel eben nicht. Damit hat sich das Gericht in Unkel gegen eine gleiche Lastenaufteilung der Straßenausbaukosten entschieden und die unterschiedlichen Belastungen der Bürger in den einzelnen Ortsteilen für Recht erkannt“, so die CDU, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2014 zur Erhebung von WKB verweist worin es heißt: „Die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen muss nach Maßgabe des konkret zurechenbaren Vorteils vorgenommen werden, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“ Das Verwaltungsgericht Koblenz habe, so die CDU, versucht, in seinem Urteil zu begründen, warum die Bürger von Scheuren und Heister „keinen konkret zurechenbaren Vorteil vom Ausbau der zum Bahnhof führenden Siebengebirgsstraße haben“. Das ist nach Ansicht der CDU nicht nachvollziehbar gelungen. Die CDU betont: „Die tatsächlichen Verkehrsströme lassen jedoch einen anderen Schluss zu. Alle Bürger von Unkel haben einen Vorteil von dem Ausbau der Siebengebirgsstraße.“