Es bleibt bei den beschlossenen 40 Prozent für den Ausbau von Verkehrsanlagen
WKB in Vettelschoß: Rat hält an Gemeindeanteil von 40 Prozent fest
Straßenausbau
Der Vettelschoßer Rat hält am Gemeindeanteil bei den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen fest.
Stefan Sauer. Stefan Sauer/dpa

Vettelschoß. Das Land Rheinland-Pfalz hat im Mai 2020 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Danach sind ab dem 1. Januar 2024 für die Abrechnung von Investitionen in Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge (WKB) zu erheben. Am Im Juli 2022 hatte die Gemeinde Vettelschoß den Grundsatzbeschluss über die Einführung des WKB gefasst und im gleichen Zug das Abrechnungsmodell, Abrechnungsgebiete, Verschonungsregeln und Gemeindeanteile beschlossen.

Mit dem Beschluss gelangte auch der neu festgelegte Gemeindeanteil von 40 Prozent für den Ausbau von Verkehrsanlagen in die neue Satzung über die Erhebung von WKB für den Ausbau von Verkehrsanlagen nach dem KAG. „Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied sowie dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz wird verwaltungsseitig ein Gemeindeanteil von 40 Prozent als rechtlich unzulässig erachtet“, erklärte ...

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