Das GSG-Haus in der Mittelstrasse 13 Jörg Niebergall
Der Umgang der GSG mit ihren Mietern im Hinblick auf notwendige Bauarbeiten in einem Wohnhaus, hat in Neuwied für Aufsehen gesorgt. Nun ging es vor dem Amtsgericht um die Frage, ob der einstweilig verfügte Baustopp rechtskräftig bleibt.
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Die Gemeindliche Siedlungsgemeinschaft (GSG) und Mieter Reiner Schittenhelm haben sich am Donnerstag vor dem Neuwieder Amtsgericht gegenübergestanden. Der Streit um die Art und Weise, wie die GSG ihren Mietern am 22. August Bauarbeiten im Neuwieder Wohn- und Geschäftshaus, Kirchstraße 1/Mittelstraße 13, schriftlich angekündigt hatte, verbunden mit teils drastischen Einschränkungen bei der Lebensqualität, war Thema.