Wenn das Windparkprojekt mit den neun geplanten Windkraftanlagen im Maischeider Land zustande kommt, profitieren vor allem die Gemeinden Großmaischeid und Kleinmaischeid. Sie können auf zweistellige Millionenbeträge hoffen. „Dadurch, dass die neun Anlagen auf gemeindlichen Flächen liegen, partizipieren hier nicht einzelne Grundstücksbesitzer, sondern die Gemeinden selbst und damit alle Bürgerinnen und Bürger“, heißt es dazu in der gemeinsamen Mitteilung der beiden Gemeinden. Doch sie sind nicht die einzigen Kommunen, die durch den Bau der Windkraftanlagen finanzielle Vorteile zu erwarten hätten.
„Alle Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um jede einzelne Windkraftturbine erhalten eine Entschädigung“, erklärt Oliver Bieber, der verantwortliche Leiter der Projektentwicklung beim Energieunternehmen Vattenfall. Diese Entschädigung liegt in der Größenordnung von 30.000 bis 40.000 Euro pro Windturbine, ergänzt er. Der Betrag hänge letztendlich von Wind und Ertrag ab.
Anteilige Verteilung der Entschädigung
Und diese Summe verteilt sich laut Bieber anteilig auf die jeweiligen Kommunen, also Standortkommunen und Nachbarkommunen. Näher erklärt Bieber, dass man im Prinzip ein Kuchendiagramm erstellt und sich die Verteilung in dem Radius von 2,5 Kilometern anschaut. Als Beispiel sagt er: „Hat die Kommune A einen Flächenanteil von 20 Prozent, Kommune B von 30 Prozent und die Standortkommune von 50 Prozent, dann wird dieser Topf entsprechend der Prozente aufgeteilt.“
Großmaischeid/Kleinmaischeid. Insgesamt ist der Bau von neun Windrädern angepeilt. Es geht auch um hohe Einnahmen. Eine öffentliche Infomesse ist terminiert. Windpark im Maischeider Land geplant: Nach Großmaischeid mischt auch Kleinmaischeid mit
Wer alles konkret profitieren wird, darüber wollte Bieber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genauen Auskünfte geben. Doch dies lässt sich anhand des geplanten und bislang erst grob bekannt gegebenen Windparkstandortes schon näher eingrenzen, wobei neben den genauen Arealen auch noch nicht die Standortpunkte für die einzelnen Windräder öffentlich präzisiert wurden. Zum Standort (wie auch im Artikel „Windpark im Maischeider Land geplant“ auf Seite 17 steht) teilen die beiden Gemeinden Groß- und Kleinmaischeid Folgendes mit: Grob liegen diese Flächen nördlich der beiden Orte, im Wald links und rechts der Autobahn und zwischen der B 413 sowie der K 120.
Wer erhält Entschädigungen?
Somit ist klar, dass auf jeden Fall Dierdorf und Stebach finanzielle Entschädigungen erhalten. Dierdorf sei sicherlich einer der größten Profiteure, aber Dernbach profitiere auch noch ein bisschen, sagt Kleinmaischeids Ortsbürgermeister Philipp Rasbach. Und eines ist auch klar, wie er betont: „Großmaischeid und Kleinmaischeid profitieren voneinander.“
Warum gerade die Fläche, von der zahlreiche Gemeinden im Kreis Neuwied finanziell etwas vom Kuchen abhaben könnten, ausgewählt wurde, erläutert Oliver Bieber näher. „Im Rahmen der Analyse hat sich das als Eignungsfläche herausgestellt“, erklärt Bieber. Man mache eine Analyse aufgrund von Ausschlusskriterien, „die dazu führt, wenn man die Ausschlusskriterien in Rheinland-Pfalz anlegt, dass am Schluss Flächen übrigbleiben“.
Verschiedene Ausschlusskriterien
Grundsätzlich sind die Ausschlusskriterien sehr verschieden. Zum einen: „Das sind Abstände zu Naturschutzgebieten, Autobahnen, Bahntrassen und Siedlungen in dem konkreten Fall“, sagt Oliver Bieber.
Bei Neuanlagen soll zukünftig ein Mindestabstand von 900 Metern gelten, wie in der vierten Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) steht, dessen Entwurf im vergangenen April im Kabinett abgesegnet wurde. Genau mit dem Mindestabstand habe auch die Firma kalkuliert, sagt Rasbach. Zum anderen kommen weitere Kriterien dazu – zum Beispiel: „Haben wir auskömmlichen Wind an dem Standort?“, wirft Bieber ein. Das sei bei der geplanten Fläche alles stimmig. Nun bleibt abzuwarten, wie es konkret mit dem Vorhaben weitergeht.
Info: Maximale Lautstärke
Windkraftanlagen verursachen Lärm. Gesetzlich ist festgeschrieben, wie hoch die Immissionsrichtwerte sein dürfen, also wie viel Lärm in einem bestimmten ausgewiesenen Gebiet ankommen darf. Bei einem reinen Wohngebiet etwa ist laut der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) sicherzustellen, dass die Lautstärke 50 Dezibel tagsüber nicht überschreitet. Nachts von 22 bis 6 Uhr sind es dagegen 35 Dezibel.