B256: Ortsumgehung Straßenhaus
Wieso darf der BUND gegen die Ortsumgehung klagen?
Das Umweltrecht ermöglicht Natur- und Umweltschutzverbänden als "Anwalt der Natur" zu agieren.
Das Umweltrecht ermöglicht Natur- und Umweltschutzverbänden als "Anwalt der Natur" zu agieren.
Andreas Arnold. picture alliance/dpa

Noch läuft das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung der B256 bei Straßenhaus. Die Gegner des Projekts haben bereits eine Klage angekündigt. Doch wer darf klagen und warum?

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Von vielen in Straßenhaus wird die Ortsumgehung der B256 herbeigesehnt. Doch schon seit die Idee in den 70er-Jahren in die Welt gesetzt wurde, hat sie auch Gegner. „Der nächste Schritt kann nur die Klage sein“, hatten die Mitglieder der BUND-Kreisgruppe Neuwied und der Bürgerinitiative „Zukunft für Straßenhaus“ bei einem gemeinsamen Treffen festgehalten.

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