Straßenausbau Gericht soll feststellen, dass Begehren zulässig ist: Wiederkehrender Beitrag in Erpel: Bürgerinitiative hat Klage eingereicht
Straßenausbau Gericht soll feststellen, dass Begehren zulässig ist
Wiederkehrender Beitrag in Erpel: Bürgerinitiative hat Klage eingereicht
Die Rieslingstraße ist die erste die über den WKB finanziert werden soll. Silke Müller
Erpel. Im Streit um die Einführung eines wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags (WKB) kehrt in Erpel keine Ruhe ein. Der Gemeinderat hatte Ende August das Bürgerbegehren, mit dem ein Bürgerentscheid über die Systemumstellung herbeigeführt werden sollte, abgelehnt (die RZ berichtete).
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Gegen diese Entscheidung hat die Bürgerinitiative (BI) gegen den WKB Anfang der Woche Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht. „Es handelt sich um eine Feststellungsklage“, erklärt BI-Sprecher Adam Udich. Sein Ziel: Das Gericht soll feststellen, dass der Ratsbeschluss unzulässig und das Bürgerbegehren somit zulässig ist.