B42 hat trennende Wirkung
Wiederkehrende Beiträge: Satzung in Unkel ist rechtens
Zwei Brückenbauwerke über die B42 verbinden den Stadtteil Scheuren mit Unkel-Stadt.
Sabine Nitsch

2020 wurde die Satzung zu wiederkehrenden Beiträgen mit drei Abrechnungseinheiten in Unkel beschlossen. Der neue Rat favorisiert hingegen nur eine Abrechnungseinheit für die gesamte Stadt. Und eine Bürgerin hat gegen ihren Bescheid geklagt. 

Die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) haben in der Stadt Unkel für ein monatelanges juristisches Kräftemessen gesorgt, das jetzt durch das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden wurde. Laut Urteil war die Bildung von drei Abrechnungseinheiten in der Stadt rechtmäßig.

„Mit seiner Entscheidung vom 3. April hat das Verwaltungsgericht Koblenz einen seit Anfang 2024 schwelenden Rechtsstreit zugunsten der Stadt Unkel beendet. Angestrengt hatte diesen Rechtsstreit eine Unkeler Bürgerin, indem sie gegen ihren WKB-Beitragsbescheid klagte“, informieren der Unkeler Stadtbürgermeister Alfons Mußhoff und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Karsten Fehr, in einer gemeinsamen Erklärung.

Hat die B42 trennende Wirkung oder nicht?

Innerhalb der Klage musste das Verwaltungsgericht auch entscheiden, ob die vom Unkeler Stadtrat im Jahr 2020 verabschiedete Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen rechtmäßig ist. In dieser Satzung hatte die Stadt Unkel drei Abrechnungseinheiten – Stadtbereich Unkel, Scheuren und Heister – festgelegt. Der Stadtrat war damit der Empfehlung einer Fachanwaltskanzlei gefolgt, die in der Bundesstraße 42 eine trennende Wirkung für die drei Bereiche sah.

Die mündliche Verhandlung hatte das Verwaltungsgericht Koblenz im April im Unkeler Ratssaal der Verbandsgemeinde anberaumt. Die Kammer, vertreten durch Georg Theobald, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Koblenz, war nach Unkel gekommen, weil sie sich vor Ort noch mal ein Bild von den tatsächlichen Verhältnissen rund um die B42 machen wollte.

Wer in den Unkeler Stadtteil Heister möchte, muss die B42-Kreuzung am Vorteilcenter passieren.
Sabine Nitsch

Dabei ging es um topografische Gegebenheiten, um die Qualität der Querungsmöglichkeiten über die B42, um mögliche verbindende Verkehrsströme zwischen den einzelnen Stadtteilen oder um Abstandsflächen der Bebauungen. „Es ist eine sehr knifflige Situation“, sagte Theobald. Bei der Ortsbegehung zeichnete sich dann schon ab, dass die vorhandenen Querungen die trennende Wirkung der B42 wohl nicht aufheben.

Hätte das Gericht das anders gesehen, hätten die WKB in Unkel rückabgewickelt werden müssen. Unkel hätte eine neue Satzung bekommen, die nur eine Abrechnungseinheit vorgesehen hätte. Damit wären auch die Eigentümer in Heister und Scheuren für Straßenausbaumaßnahme in Unkel rückwirkend zur Kasse gebeten worden. Fehr hatte schon bei den Beratungen im Dezember im Stadtrat zum Thema WKB auf „Risiken und Nebenwirkungen“ einer Satzungsänderung hingewiesen. Denn der neue Rat favorisiert eine Satzungsänderung rückwirkend, mit gravierenden Auswirkungen auf die Eigentümer in der ganzen Stadt.

Eine oder drei Abrechnungseinheiten für Unkel

„Es ist davon auszugehen, und wurde auch schon angekündigt, dass die Eigentümer aus Heister und Scheuren dann Widersprüche einlegen und den Klageweg einschlagen werden, um die geänderte Satzung wiederum rechtlich überprüfen zu lassen. Das würde sicherlich zwei bis drei Jahre dauern. Die Bürger haben aber jetzt Anspruch auf Klarheit und Rechtssicherheit“, so Fehr. Außerdem hätten die Bürger Anrecht auf Planungssicherheit.

Durch das Urteil bleibt für die Bürger vorerst alles beim Alten. Die mit der Klage verfolgte Rückabwicklung des WKB-Beitragsbescheides ab 2020 – und in der Folge auch für die Jahre 2021 und 2022 – wird nicht durchgeführt. Die Klägerin hat allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil einzureichen.

„Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Satzung aus 2020 rechtmäßig war.“
Karsten Fehr, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel

Fehr zeigte sich erfreut, dass die Stadt Unkel den Rechtsstreit gewonnen hat: „Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Satzung aus 2020 rechtmäßig war. Die Bürger erhalten mit dem Urteil ihre verdiente Rechtssicherheit. Dieses Urteil dürfte für den Kreisrechtsausschuss Neuwied auch eine gute Basis für die Entscheidung über die rund 160 anhängigen Widerspruchsverfahren gegen die Beitragsbescheide sein.“

Ob es bei drei Einheiten bleibt oder ob Unkel doch eine Abrechnungseinheit wird, ist trotzdem noch nicht sicher. Mußhoff wies darauf hin, dass der Stadtrat am 17. Dezember 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 eine neue Satzung mit nur einer Abrechnungseinheit beschlossen hat. „Dieser Beschluss wurde von Fehr ausgesetzt. Nun muss die Kommunalaufsicht entscheiden, ob die Aussetzung zu Recht erfolgte. Diese Entscheidung bleibt abzuwarten.“

Straßenausbaubeiträge nur in Rheinland-Pfalz verpflichtend

Einig sind sich beide Bürgermeister dahingehend, dass die verpflichtenden Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz dringend abgeschafft gehören. In allen anderen Bundesländern gebe es keine Straßenausbaubeiträge mehr oder den Kommunen sei die Erhebung zumindest freigestellt. „Nur in Rheinland-Pfalz ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Kommunen verpflichtend. Dies muss sich dringend ändern“, so die Bürgermeister übereinstimmend.

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