Ab dem heutigen Dienstag gelten weitere Einschränkungen im Kreis Neuwied - Wie Hallerbach die aktuelle Lage einschätzt
Weitere Einschränkungen im Kreis Neuwied: Landrat appelliert an Eigenverantwortlichkeit
Ab Dienstag gelten weitere Einschränkungen im Kreis Neuwied.
dpa

Kreis Neuwied. Und wieder gelten im Kreis Neuwied neue, zusätzliche Corona-Regeln – nur gut eine Woche, nachdem die zweite Stufe der Notbremse (bei anhaltenden Inzidenzen über 100) mit der heiß diskutierten Ausgangssperre in Kraft getreten war, sah sich die Kreisverwaltung gezwungen, die nächste Stufe zu verfügen. Seit Ostersonntag ist nun also eine neue Allgemeinverfügung für den Kreis Neuwied in Kraft (wegen Inzidenzen jenseits der 200), deren wesentlichste Veränderungen allerdings Teile des Einzelhandels und zum Beispiel Friseure betreffen und deshalb erst am heutigen Dienstag greifen.

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„Natürlich. es gab gleich sehr viele Anfragen dazu bei uns. Und ich kann auch verstehen, dass das Durcheinander für Irritationen sorgt“, sagt Landrat Achim Hallerbach im Gespräch mit der RZ. Er spielt auf die Genese der neuen Verfügung an Gründonnerstag an, als es zunächst hieß (und so auch von der RZ online vermeldet wurde), dass die strengeren Regeln erst in der nachösterlichen Woche in Kraft treten würden, dann aber die Order aus Mainz kam, schneller zu reagieren. „Die Bandbreite der Reaktionen, die bei uns ankommen, ist weit – manche verteufeln die neue Verschärfung, andere sagen, man hätte das früher und/oder noch strenger machen müssen“, schildert Hallerbach, der erneut an die Notwendigkeit von Kontaktreduzierungen erinnert: „Ich appelliere an die Eigenverantwortlichkeit eines jeden einzelnen. Der Ernst der Lage ist da, wir haben es mit einem veränderten Virus zu tun, und das ist schnell. Das hat hier eine neue Qualität.“

Infektionen in Einrichtungen und im privaten Bereich

Wenn er das aktuelle Infektionsgeschehen beschreibt, spricht Hallerbach von vielen Einzelfällen und individuellen Ansteckungsketten – in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, aber auch in Firmen und im privaten Umfeld. „Wir haben nicht mehr die klassischen Hotspots.“ Insofern sieht er in der Breite der Maßnahmen, die inzwischen gelten, durchaus die Chance, das Geschehen in den Griff zu bekommen. Wenn nun mit der neuen Verfügung beispielsweise die Bau- und Gartenmärkte nur noch im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen dürfen, werde dies durchaus Kontakte reduzieren, „wenn man sich nur mal anschaut, was vor Ostern teilweise in den Baumärkten los war“.

Und auch die Ausgangssperre habe durchaus ihre Berechtigung, trage sie doch ebenfalls dazu bei, dass manche Verabredungen erst gar nicht getroffen werden. „Ich habe den Eindruck, dass sich die Menschen daran halten – im ländlichen Bereich ist es merklich ruhig abends, in der Stadt bekommen wir mehr Hinweise, denen die Ordnungskräfte nachgehen. Wir zeigen verstärkt Präsenz, überall im Kreis. Aber auch bei diesem Thema kann ich vor allem an die Eigenverantwortung der Menschen appellieren.“ Droht ein kompletter harter Lockdown? „Das könnte kommen, ja“, befürchtet Hallerbach.

Welche wesentlichen Änderungen hat die neue Verfügung für den Kreis Neuwied gebracht? Die Kreisverwaltung hat eine Übersicht zusammengestellt:

  • Einzelhandel: Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien und Gartenbaumärkte dürfen ab heute nur noch im Rahmen des Einzel-Terminshoppings öffnen. Heißt: Nach vorheriger Vereinbarung werden Einzeltermine vergeben, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, gleichzeitig Zutritt gewährt wird. Es gilt außerdem die Pflicht zur Kontakterfassung.
  • Friseure: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt. Wichtiger Hinweis: Dieser Test kann im Kreis Neuwied entweder einer aus einem Schnelltestzentrum mit Bescheinigung sein oder ein beim Friseur absolvierter Selbsttest.
  • Sport im Freien: ist nur alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes zulässig. Sportanlagen sind allerdings nicht grundsätzlich geschlossen – Einzelmatches auf dem Tennisplatz oder Golfrunden zu zweit sind also möglich. [Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Sport nur allein oder mit Angehörigen des Hausstandes möglich sei. So war es von der Kreisverwaltung zunächst mitgeteilt. Wie die Verwaltung aber später mitteilte, ist Sport auch zu zweit möglich. Wir haben den Passus dann entsprechend korrigiert.]
  • Fahrschulen/Musikschulen: Die bestehenden Regelungen werden um eine Testpflicht ergänzt; Gruppenmusikunterricht ist untersagt.
  • Autofahrten: Fahren Personen aus verschiedenen Hausständen in einem Auto, müssen Masken getragen werden.
  • Die übrigen Regelungen der 100er-Verfügung gelten weiterhin, also unter anderem jene zum Aufenthalt im öffentlichen Raum (nur Angehörige eines Hausstandes plus eine Person eines weiteren Hausstandes), zum sonstigen Einzelhandel, zu körpernahen Dienstleistungen und zur Ausgangssperre. Übrigens: Die Außenbereiche des Zoos bleiben auch jetzt weiterhin unter den Vorgaben (Vorausbuchung, Personenbeschränkung) offen.

Eine Übersicht über die Regeländerungen, die neue Allgemeinverfügung im Wortlaut sowie eine Auslegungshilfe finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung

Kitas gehen wieder in „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“

In einem vor allem für Familien wichtigen Punkt weicht die Allgemeinverfügung, die der Kreis Neuwied erlassen hat, von der Musterverfügung des Landes ab: Es geht um die Kitas, in denen es in den vergangenen Wochen viele Corona-Ansteckungen gab und von denen etliche ganz oder teilweise geschlossen sind. Mit der am Sonntag in Kraft getretenen neuen Verordnung gehen alle Kitas im Kreis Neuwied nun zurück in den „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“, es werden also Kinder betreut, deren Eltern eine Betreuung nicht möglich ist. „Das ist die Regelung, die bereits von Mitte Dezember bis Mitte März gegolten hat. Das kennen die Eltern also bereits“, erläutert Frank Laupichler, Leiter der Abteilung Ordnung und Recht bei der Kreisverwaltung. Wer also die Betreuung irgendwie anders hinbekommt, wird gebeten, dies zu tun. Auf diese Weise soll die Zahl der Kinder in den Kitas reduziert werden, ohne dass es zu Härtefällen kommt. Landrat Achim Hallerbach hätte sich angesichts der jüngsten Infektionszahlen auch eine weitergehende Schließung der Kitas vorstellen können – dann wieder mit Notbetreuung –, die Kreisspitze konnte darüber aber keine Einigkeit mit dem Land herstellen.

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