Hintergrund für die Preisanpassung ist das Auslaufen der sogenannten Gaspreisbremse. „Die befristete Mehrwertsteuersenkung galt vom Oktober 2022 bis Ende März 2024“, erklärt SWN-Geschäftsfeldleiterin Andrea Haupt. Dabei war aber lange Zeit offen, wann genau Preisbremse ausläuft.
Inzwischen gibt es Klarheit: Bei der Gasabrechnung für 2024 dürfen die SWN auch für die ersten drei Monate den verringerten Mehrwertsteuersatz anwenden. Erst danach werden wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. „Während andere jetzt anheben, hatten wir in den Tarifen für 2024 die 19 Prozent bereits berücksichtigt“, sagt Andrea Haupt. „Für die Monate Januar bis März werden wir nun rückwirkend die Preise mit dem geringeren Steuersatz abrechnen. Falls das Bundesfinanzministerium nicht plötzlich wieder eine Kehrtwende macht, freut uns das sehr, da die Heizperiode damit für die Kunden deutlich günstiger ausfällt.“
Je nach Tarif bedeute das bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas eine Ersparnis von 200 Euro, heißt es in der SWN-Pressemitteilung. „Nicht zuletzt hatten wir auch den höheren CO2-Preis für Gas nicht weitergegeben“, sagt Haupt.
Das Regelwerk für die Mehrwertsteuersenkung war kompliziert und blieb es bis zum Schluss. „Es gab mehrere Modelle, und für eines musste man sich 2022 als Versorger entscheiden“, sagt Haupt. In der Hafenstraße entschied man für das sogenannte Stichtagsmodell. Entscheidend ist dabei der Ablesezeitpunkt für die Verbrauchsabrechnung. „Der liegt bei uns am Jahresende“, sagt Haupt. Dadurch sei es möglich gewesen, den geringeren Steuersatz für das ganze Jahr 2022 abzurechnen – also neun Monate länger als die eigentliche Gaspreisbremse in Kraft war.