Der Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Juli, ab 17.30 Uhr unter anderem darüber: Die Neuwieder Stadtverwaltung will den Vandalismus an öffentlichen Toilettenanlagen eindämmen. Deshalb bringt sie einen Beschlussvorschlag zur Installation von Videoüberwachungsanlagen ein, wie sie in einer Pressemeldung erklärt. Ziel des einjährigen Testlaufs ist es, mutwillige Beschädigungen zu verhindern, die Anlagen verlässlicher nutzbar zu machen und die laufenden Instandhaltungskosten zu senken.
Vandalismus am Bahnhof und am Mini-ZOB
„Wir testen hier bewusst einen neuen Weg – mit Augenmaß und auf Zeit“, betont Oberbürgermeister Jan Einig. Denn jede Form von Videoüberwachung sei gut abzuwägen. 2023 hatten Schäden durch Vandalismus, Verstopfungen und verklebte Türschlösser am Bahnhof und am Mini-ZOB Kosten in Höhe von rund 9100 Euro verursacht, wie eine Aufstellung zeigt.
Die geplante Videoüberwachung beschränke sich ausschließlich auf die äußeren Zugangsbereiche der Toiletten, versichern die Verantwortlichen. Innenräume seien nicht betroffen. Die Installation soll an den drei Standorten – am Bahnhof, Mini-ZOB und, anders als am 25. Juni von uns vermeldet, auch am Marktplatz – zunächst ein Jahr lang erprobt werden. Danach erfolge eine Bewertung der Wirksamkeit, über die die zuständigen Gremien beraten werden, so die Stadt. Die Investitionskosten belaufen sich auf voraussichtlich 48.000 Euro für alle drei Standorte.

Wird Toilette am Bahnhof Neuwied bald videoüberwacht?
Der Gang aufs stille Örtchen ist in Neuwied nicht immer ein Vergnügen. Damit sich das ändert und gerade behinderte Menschen die öffentlichen Toiletten jederzeit nutzen können, will die Stadtverwaltung drei Anlagen zur Videoüberwachung installieren.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte hätten bei der Umsetzung höchste Priorität: Die Maßnahme werde unter Einbindung des städtischen Datenschutzbeauftragten und im Einklang mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung sowie des Landesdatenschutzgesetzes umgesetzt. „Eine Datenschutzfolgeabschätzung wird ebenso vorgenommen wie eine deutliche Kennzeichnung durch Hinweisschilder“, betont die Verwaltung. Die Entscheidung, die Videoüberwachung zunächst nur testweise einzuführen, soll dabei helfen, auf belastbarer Grundlage über das weitere Vorgehen zu entscheiden.