Bei Eingang der Meldung konnten die Beamten zunächst nicht die alte Dame ausmachen. Das war erst im Nachgang möglich, als sich ein Zeuge meldete, der sowohl das Kennzeichen der Geisterfahrerin als auch ein Nummernschild mindestens eines Geschädigten mitteilte.
Von Navi falsch geleitet: 83-jährige Geisterfahrerin auf der B 256 unterwegs

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