Vogelgrippe Kreisverwaltung weist jedoch auf weiter bestehende Vorschriften hin: Vogelgrippe: Stallpflicht wird zum 1. April aufgehoben
Vogelgrippe Kreisverwaltung weist jedoch auf weiter bestehende Vorschriften hin
Vogelgrippe: Stallpflicht wird zum 1. April aufgehoben
Kreis Neuwied. Das wird die Geflügelhalter im Kreis Neuwied freuen: Die Kreisverwaltung hebt zum 1. April die Stallpflicht für Geflügel in den Risikogebieten für die Geflügelpest (Vogelgrippe) auf. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. „Die Aufhebung der Stallpflicht und somit die Lockerung der Regelungen zum Schutz vor der Aviären Influenza (Vogelgrippe) in kleinen Geflügelhaltungen erscheint nach Abwägung aller tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Belange sowie aufgrund einer erneuten Risikoeinschätzung durch die Kreisverwaltung angemessen und vertretbar“, heißt es in der Mitteilung weiter.
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Dabei waren für die Behörde folgende Punkte maßgebend: Im Kreis sind im Zuge des derzeitigen Seuchengeschehens bislang keine Fälle von Vogelgrippe aufgetreten. In den vergangenen Monaten sind insgesamt 15 im Kreisgebiet verendete Wildvögel auf den Erreger hin untersucht worden, wobei das Ergebnis stets negativ ausgefallen ist.