Illegale Schafschlachtungen
VG Asbach: Beschuldigter muss 10.400 Euro Strafe zahlen
Auf einem Gehöft mit 1500 Schafen ist es im vergangenen Jahr zu illegalen Schlachtungen und Misshandlungen der Tiere gekommen, wie ein Gericht nun durch den Erlass eines Strafbefehls bestätigt.
Peter Kneffel/dpa. picture alliance/dpa

Videos zeigen die brutale Tötung von Schafen, mutmaßlich auf einem Hof in der VG Asbach. Im Juli machte diese „Enthüllung“ der Tierschutzaktivisten des Vereins Aninova Schlagzeilen. Wie die Ermittlungen ergaben, war an den Vorwürfen etwas dran.

Im vergangenen Jahr gab es große Aufregung: Wie Tierschutzaktivisten des Vereins Aninova aus Sankt Augustin mittels heimlicher Videoaufnahmen aufgedeckt haben wollen, sei es auf einem Hof in der Verbandsgemeinde (VG) Asbach zu illegalen Schlachtungen von Schafen und anderen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wie Misshandlungen gekommen. Nun gibt es Neuigkeiten.

Amtsgericht Linz erlässt Strafbefehl wegen Straftaten in sieben Fällen

Rückblick: Im Juli berichtete unsere Zeitung, basierend auf einer Anzeige des Vereins Aninova, über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auf einem Gehöft mit 1500 Schafen in der VG Asbach. Staatsanwaltschaft und Kreisverwaltung bestätigten eine Durchsuchung des Betriebs, ein Ermittlungsverfahren und die Befragung eines 39-jährigen Mannes aus dem Rhein-Sieg-Kreis, der den Hof betreibt. Dessen Smartphone sei im Zuge des Ermittlungsverfahrens ausgewertet worden, der Beschuldigte machte laut Staatsanwaltschaft Koblenz von seinem Schweigerecht Gebrauch. Als Beweise dienten hauptsächlich die mit versteckter Kamera heimlich aufgenommenen Videos, die der Verein Aninova veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft betonte damals, dass auch diese rechtswidrigen Aufnahmen für den Fall juristisch verwertbar seien.

Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen, wie unsere Zeitung erfahren hat. Anfang des Jahres hat die Staatsanwaltschaft Koblenz nach abgeschlossenen Ermittlungen einen Strafbefehl beim Amtsgericht Linz beantragt. Das Amtsgericht Linz teilt auf Anfrage mit, dass nun ein Strafbefehl in der Angelegenheit erlassen wurde, der mittlerweile rechtskräftig geworden ist. Der Beschuldigte hat nach dem Strafbefehl wegen der vom Gericht festgestellten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz 260 Tagessätze à 40 Euro oder insgesamt 10.400 Euro zu zahlen. Grundlage ist dabei der Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes (Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund in drei Fällen und durch Rohheit einem Wirbeltier zugeführte erhebliche Schmerzen oder Leiden in vier weiteren Fällen).

Was ist ein Strafbefehl?

Im deutschen Justizsystem gibt es für die ermittelnde Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, bei minderschweren Vergehen einen Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Dies spart Zeit und Ressourcen, da es zu keiner Hauptverhandlung im Gerichtssaal kommt. Dies kann aber nur bei Vergehen angewendet werden. Bei Verbrechen, also der schweren Form der Straftat, ist ein Strafbefehl nicht zulässig. Daher werden Strafbefehle meist genutzt, wenn eine geringe Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Nach postalischer Zustellung des Strafbefehls kann der Angeklagte Einspruch einlegen. Tut er dies, kann es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommen. Tut er dies nicht binnen 14 Tagen, wird der Strafbefehl rechtskräftig – gleich einem Urteil. Dies geschah im Fall der illegalen Schafschlachtungen in der VG Asbach.

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