Von unserem Redakteur Ulf Steffenfauseweh
Konkret sind die Gesamteinnahmen noch nicht kalkuliert.In Paragraf 9 „Besteuerung der Prostitution“ ist aber geregelt, dass „unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede Prostituierte 5 Euro pro Veranstaltungstag“ verlangt werden.
Vergnügungssteuer: Dierdorf bittet Bordelle zur Kasse
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