Verdacht illegaler Schafschlachtungen: Erneuter Termin bei Tierhalter in der VG Asbach - Unschuldsvermutung gilt weiterhin
Verdacht auf illegale Schafsschlachtungen in VG Asbach: Veterinäre kontrollieren Betrieb engmaschig
Futtermangel für Schafe in Bayern
Auf einem Hof in der Verbandsgemeinde Asbach soll es mutmaßlich zu illegalen Schlachtungen von Schafen und weiteren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gekommen sein. Die Kreisverwaltung teilt nun mit, dass man den Betrieb engmaschig kontrolliert. Foto: dpa/Sven Hoppe
Sven Hoppe. picture alliance/dpa

Knapp zwei Wochen ist es her, als Polizei und Kreisveterinäramt einen Hof in der Verbandsgemeinde (VG) Asbach auf den Kopf gestellt haben. Grund war eine Anzeige eines Vereins aus Sankt Augustin wegen mutmaßlicher illegaler Schlachtungen von Schafen und anderen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die Kreisverwaltung hält nun neue Informationen für die Öffentlichkeit bereit.

Lesezeit 3 Minuten

Rückblick: Vor etwa zwei Wochen veröffentlichte der Tierschutzverein Aninova aus Sankt Augustin auf seiner Internetseite einen Bericht darüber, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Verbandsgemeinde Asbach aufgedeckt zu haben. In einem Stall mit 1500 Tieren soll es laut den Aktivisten zu Schlachtungen ohne Betäubung und Lizenz gegeben haben, zudem sollen die Tiere dort brutal behandelt werden. Als Beweis wurde mit versteckter Kamera aufgenommenes Videomaterial, das mutmaßlich aus dem Betrieb stammen soll, angeführt. Man habe daher Strafanzeige erstattet und auch das Kreisveterinäramt in Neuwied informiert.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen

Die Behörden haben daraufhin den Betrieb aufgesucht, wie sie der RZ mitteilten. Laut Staatsanwaltschaft Koblenz führe man ein Ermittlungsverfahren gegen einen 39-Jährigen aus dem Rhein-Sieg-Kreis wegen des Anfangsverdachts wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz Paragraf 17, Absatz 1 und 2. Dieser habe von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, hieß es von der Staatsanwaltschaft vor zwei Wochen, das Smartphone des Beschuldigten werde ausgewertet. Zudem werde das Videomaterial geprüft. Die Staatsanwaltschaft teilt auf erneute Anfrage der RZ zu den Ermittlungen mit, dass das Verfahren laufe und noch eine Weile in Anspruch nehme und es keine weiteren Informationen für die Öffentlichkeit gebe.

Die Kreisverwaltung allerdings meldet sich nun bei der RZ nach einer Anfrage zum Sachverhalt zurück. „Weil es sich bislang um einen möglichen Verdacht auf eine mögliche Straftat handelt, dem unser Kreisveterinäramt in Kooperation mit der Kriminaldirektion Neuwied unmittelbar seit Eingang der Vorwürfe nachgegangen ist, muss Sorgfalt in besonderem Maß geboten sein. Nach wie vor gilt wie bei jedem Angeklagten die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils“, betont die Kreisverwaltung.

Nach wie vor gilt wie bei jedem Angeklagten die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.

Kreisverwaltung Neuwied

Derzeit befinde man sich in einem verwaltungsrechtlichen Prüfverfahren. „Es liegt uns noch keine abschließende Beurteilung bezüglich der Authentizität und der Verwertbarkeit der Videoaufzeichnungen vor, die Auswertungen sind noch im Gange. Um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, können wir aktuell keine weiteren Aussagen machen“, heißt es aus dem Kreishaus.

Aktuell keine Verstöße feststellbar

Aber: Der besagte Betrieb würde zurzeit engmaschig und regelmäßig durch das Kreisveterinäramt kontrolliert. So seien etwa Veterinäre am Dienstagmorgen wieder im Betrieb gewesen. „Vor diesem Hintergrund können wir zum jetzigen Zeitpunkt feststellen, dass es aktuell außer dem noch weiter auszuwertenden Bildmaterial keine zusätzlichen Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Tiere zurzeit nicht haltungsgerecht betreut werden beziehungsweise wurden. Aktuell ist demnach kein unmittelbarer Verstoß gegen die Gesetzeslage gegeben“, berichtet die Kreisverwaltung.

Ob und wenn inwieweit dies in der Vergangenheit gegebenenfalls der Fall gewesen war, sei Gegenstand des laufenden Verwaltungsverfahrens. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen lassen, komme es möglicherweise zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Tierhalter, so der Kreis abschließend.

Top-News aus der Region