Nun beschlossene Satzung sichert Vorkaufsrecht der Stadt für die Hauptstraße 58 ab
Verbindungsspange beschäftigt Bad Hönninger Rat weiter: Satzung ist auf den Weg gebracht
Der Ankauf des Hauses Hauptstraße 58 ist in Bad Hönningen beschlossene Sache. Hier soll nach Abriss eine Straße entstehen.
Sabine Nitsch (Archiv)

Bad Hönningen. Die Weichen dafür, dass die Stadt Bad Hönningen ihr Vorkaufsrecht beim Kauf des Hauses Hauptstraße 58 (wir berichteten) ausüben kann, sind gestellt. In der jüngsten Ratssitzung wurde die entsprechende Satzung gegen eine Neinstimme bei einer Enthaltung auf den Weg gebracht.

Die neue Verbindungsstraße zwischen Rheinallee und Hauptstraße, die zwischen der evangelischen Kirche und der Pension Sonnenschein gebaut werden soll, soll die Verkehrssituation in Bad Hönningen und auch die Erreichbarkeit des Campingplatzes sowie der Kristall Rheinpark-Therme verbessern.

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