VdK-Kreisverband hilft immer mehr Mitgliedern, Ansprüche bei Kassen und Ämtern durchzusetzen
VdK-Kreisverband rät pflegebedürftigen Mitgliedern: Nicht jeden Bescheid sofort akzeptieren
Für die Höhe des Pflegegrades spielt es eine große Rolle, wie selbstständig man noch im Alltag ist.
picture alliance/dpa/dpa-tmn

Kreis Neuwied. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird und zu Hause versorgt werden soll, ist einer der ersten Schritte in die Häusliche Pflege der Antrag beim medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) auf Feststellung des Pflegegrades. Der VdK-Kreisverband hilft Mitgliedern, ihre Ansprüche gegenüber Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialämtern durchzusetzen. Die RZ sprach mit Doreen Borges, Geschäftsführerin des VdK im Kreis Neuwied, und Marlen Holnick, Leiterin der Abteilung für Sozialpolitik und Sozialrecht in der Landesverbandsgeschäftsstelle.

In welchen Situationen wenden sich pflegebedürftige Mitglieder und ihre Angehörigen an den VdK-Kreisverband? Borges: In der Regel kommen unsere Mitglieder mit Bescheiden ihrer Pflegekasse zu uns, mit der Bitte um Überprüfung – entweder, es wurde ein Antrag auf Pflegestufe abgelehnt, oder es wurde ein zu geringer Pflegegrad aus Sicht der Betroffenen festgestellt.

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