Koblenz/Neuwied. Regungslos nimmt der Angeklagte das Urteil auf, das am Freitag über ihn gesprochen wird: Zwölf Jahre Haft und die Unterbringung in einer psychiatrischen Fachklinik hält das Gericht für angemessen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten beide zehn Jahre Haft gefordert, der Nebenkläger, der die Mutter des Opfers vertritt, 15 Jahre.
Von unserer Redakteurin Doris Schneider
Vorsitzender Richter Ralf Bock fasst in seiner Begründung noch einmal zusammen, was an jenem 14. Juni geschah. Danach hat der 33-Jährige einen Freigang in der Rhein-Mosel-Fachklinik, in der er seit vier Tagen auf eigenen Wunsch ohne akute Diagnose war, genutzt, um seine aus Neuwied stammende Ex-Freundin in ihrer Wohnung zu töten.