Von unserer Redakteurin Doris Schneider
Vorsitzender Richter Ralf Bock fasst in seiner Begründung noch einmal zusammen, was an jenem 14. Juni geschah. Danach hat der 33-Jährige einen Freigang in der Rhein-Mosel-Fachklinik, in der er seit vier Tagen auf eigenen Wunsch ohne akute Diagnose war, genutzt, um seine aus Neuwied stammende Ex-Freundin in ihrer Wohnung zu töten. „Das war planvoll und heimtückisch“, so der Richter.
Der Mann hat einen Schlüssel zu der Wohnung der 42-Jährigen im Rauental, findet sie dort im Bett liegend vor. Ihr Mörder lügt ihr vor, er sei aus der Klinik rausgeflogen, und bittet sie um eine Umarmung – „um sie in die Hände zu kriegen“, so der Richter. Die arglose Frau steht auf, geht auf ihren Ex-Freund zu. Doch der will keine Zärtlichkeit: Erst versucht er, ihr das Genick zu brechen, dann, sie mit seinen Stiefeln zu erschlagen, dann, sie mit einem Kabel zu erdrosseln. Als sie zwar bewusstlos ist, aber immer noch lebt, schneidet er ihr mehrfach die Kehle durch.
Und dann will sich der 33-Jährige „noch etwas Gutes tun“, zitiert im Gerichtssaal ein Arzt aus der Rhein-Mosel-Fachklinik den 33-Jährigen, den er einen Tag nach dem Mord begutachtet hatte. Er sucht erneut Prostituierte auf, geht mit ihnen noch in die Stadt etwas trinken, fährt mit dem Taxi erst nach Montabaur und dann nach Limburg, spielt an Automaten, bis das Geld alle ist. Dann ruft er die Polizei an und erklärt ruhig, was passiert ist.
Hat der Angeklagte Stimmen gehört?
Die Tat selbst ist durch das Geständnis zweifelsfrei erwiesen, am letzten Prozesstag spielt vor allem die Frage eine Rolle, ob der Angeklagte tatsächlich Stimmen gehört hatte, die ihm befahlen, seine Ex-Freundin zu töten, wie er das gegenüber einem Gutachter angegeben hatte. Dann nämlich wäre möglicherweise wegen Schuldunfähigkeit das Strafmaß geringer ausgefallen. Nach einem ausführlichen Gutachten ist das Gericht aber überzeugt, dass der Mörder keine „Stimmen“ gehört hat, sondern „schlechte Gedanken im Kopf“ hatte, wie er es an anderer Stelle formuliert hatte. Damit wird er „nur“ als vermindert schuldfähig eingeschätzt. Das heißt: bis zu 15 Jahre Haft statt bis zu 10 bei Schuldunfähigkeit.
Schon seit mehr als 15 Jahren wird der Angeklagte unter anderem wegen paranoider Schizophrenie behandelt. Er ist überwiegend in Pflegefamilien und Heimen aufgewachsen und wurde als Kind sexuell missbraucht. Später lebte er in unterschiedlichen Einrichtungen des Betreuten Wohnens, wurde insgesamt 20- oder 30-mal in der Rhein-Mosel-Fachklinik und anderen Kliniken behandelt. Manchmal habe er sich für „Superman“ gehalten, andere Male sei er völlig verwirrt gewesen, sagt der Gutachter. Zum Tatzeitraum aber habe aus seiner Sicht kein akuter psychotischer Zustand vorgelegen. Auch die Zeugen, auf die der Mörder am Tattag traf, schilderten ihn als ruhig, aber unauffällig. Ruhig nimmt er auch das Urteil auf und verzichtet darauf, Revision einzulegen.