Sven Schür (rechts) hat zum 1. Januar das Amt des Puderbacher VG-Bürgermeisters von seinem Vorgänger Volker Mendel übernommen. Dabei hatte das Verfahren jedoch für Unsicherheit gesorgt. (Archivbild) Lars Tenorth (Archiv). Lars Tenorth
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Die Klage gegen die Bürgermeisterwahl in der VG Puderbach wegen unerlaubter Wahlwerbung wurde abgewiesen. Für den Wahlsieger Sven Schür ist das eine Entlastung.
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Die Klage gegen die im April 2025 durchgeführte Bürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Puderbach wurde abgewiesen. Das schreibt das Verwaltungsgericht Koblenz in einer Pressemitteilung. Der Kläger hatte das Ergebnis der Wahl mit dem Vorwurf der Wahlbeeinflussung und unerlaubter Wahlwerbung angezweifelt.