Urteil Richter sieht den Kapitän des Kurs gebenden Güterschiffes etwas mehr in der Verantwortung: Unfall auf dem Rhein: Beide Beteiligten müssen zahlen
Das Foto (2016) zeigt die aufgerissene Bordwand kurz nach der Kollision auf dem Rhein. Foto: Wasserschutzpolizei Wasserschutzpoli
Kreis Neuwied/St. Goar. Der Schlagabtausch vor dem Schifffahrtsgericht in St. Goar zwei Jahre nach dem Unfall auf dem Rhein zwischen Neuwied und Weißenthurm ist beendet. Im Zentrum stand bis zuletzt die Frage, wer nach der eigentlich vermeidbaren Kollision für die Schäden in sechsstelliger Höhe sowohl am Tankschiff als auch am Güterschiff aufzukommen hat. Richter Klaus Behrendt ist jetzt zu dem Schluss gekommen: Die Kapitäne beider Schiffe haben einen Teil der Verantwortung zu tragen. Dass es bei seiner Entscheidung wohl grundsätzlich in diese Richtung gehen würde, hatte der Richter bereits am letzten Verhandlungstag vor der Verkündung durchblicken lassen.
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Konkret hat Klaus Behrendt verfügt: Die Verantwortlichen des damals stromabwärts unterwegs gewesen Tankschiffes müssen ein Drittel der Reparaturkosten für beide Schiffe berappen. Zwei Drittel müssen die Verantwortlichen das stromaufwärts gefahrenen Güterschiffes auf den Tisch legen.