Ein Beispiel von vielen für die Folgen der Neuregelung für die Kommunen: Die Einspeisevergütungen des Ertrags von Fotovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern werden umsatzsteuerpflichtig – hier die Frankenwall-Grundschule in Asbach. Foto: Michael Möhlenhof Michael Möhlenhof
Kreis Neuwied. Es ist eine aufwendige Umstellung, die zum 1. Januar 2023 auf die Kommunen zukommt: Ab dann gelten Landkreise, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden steuerrechtlich unter gewissen Umständen als Unternehmen und müssen Umsatzsteuer auf Leistungen erheben. Die RZ hat sich im Kreis Neuwied umgehört, was das im Detail – auch für den Bürger – bedeutet und was die Kommunen davon halten.
1Was ändert sich eigentlich? Der Gesetzgeber hat basierend auf einer EU-Richtlinie das Umsatzsteuergesetz geändert. Weil alles so kompliziert ist, gab es diverse Übergangsregelungen, die aber zum 31.