Auch im Trauermonat November gelten Corona-Maßnahmen für Bestattungen - Friedwald wird immer mehr nachgefragt
Trauermonat November: Wie Treffen auf Friedhöfen trotz Corona möglich sind
An Bestattungen auf Friedhöfen – wie auf jenem in der Neuwieder Elisabethstraße – dürfen derzeit neben Geimpften und Genesenen wegen der Pandemie 25 Personen teilnehmen. In der Praxis ist diese Regelung im Zweifelsfall allerdings kaum zu kontrollieren. Foto: Jörg Niebergall
Jörg Niebergall

Kreis Neuwied. Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag: Der Trauermonat November steht vor der Tür und mit ihm mehrere Feiertage, die dem Gedenken Verstorbener gewidmet sind. Auch in diesem Winterhalbjahr herrscht allerdings die Corona-Pandemie, die in Zeiten der Trauer entsprechende Hygienemaßnahmen erfordert. Wir erklären, welche Regeln derzeit bei Trauerfeiern gelten, welche Probleme die praktische Umsetzung schafft und warum Friedwälder immer beliebter werden.

Lesezeit 3 Minuten
Das Wichtigste zuerst: Derzeit gilt im Kreis weiterhin die Corona-Warnstufe eins. Dementsprechend dürfen sich nach der 26. Corona-Verordnung des Landes unbegrenzt Geimpfte und Genesene sowie 25 zusätzliche Personen auf einem Friedhof treffen. Bei Warnstufe zwei sind neben den Immunisierten noch zehn weitere Menschen zugelassen, bei Warnstufe drei noch fünf.

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