Neuwied
Tötungsdelikt in Neuwied: Ehemalige Lebensgefährtin mit Hammer und Messer angegriffen?
Polizei
ARCHIV - Ein Streifenwagen der Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht. Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild
Daniel Karmann. DPA

Ein 34-jähriger italienischer Staatsangehöriger soll am Freitag seine frühere Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied so massiv verletzt haben, dass sie verstarb. Der Beschuldigte alarmierte selbst die Rettungskräfte und gestand die Tat.

Aktualisiert am 27. Dezember 2023 16:21 Uhr

In Neuwied soll ein Mann seine Lebensgefährtin getötet haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt wegen des Verdachts des Totschlags ein Ermittlungsverfahren gegen einen 34-jährigen italienischen Staatsangehörigen.

Dem Mann wird zur Last gelegt, am Freitagabend, 22. Dezember, seine frühere Lebensgefährtin, eine 48 Jahre alt gewordene Deutsche, in der gemeinsamen Wohnung in Neuwied mit einem Hammer und einem Messer angegriffen und sie hierbei so massiv verletzt zu haben, dass sie kurz darauf verstarb, schreibt die Staatsanwaltschaft Koblenz in einer Pressemitteilung.

Mann ruft selbst die Rettungskräfte

Anschließend alarmierte der Beschuldigte Rettungskräfte, die nach ihrem Eintreffen in der Wohnung den Leichnam der Frau aufgefunden haben. Der Beschuldigte hat die Tat gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten eingeräumt, heißt es.

Er wurde am Tatort festgenommen und am Samstag der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags, wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität Haftbefehl erlassen hat. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft in einer Vollzugsanstalt.

Totschlag oder Mord?

Der genaue Ablauf und das Motiv der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. In deren Verlauf wird auch zu prüfen sein, ob der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig war und ob die Tat möglicherweise als Mord zu qualifizieren ist. Darüber hinaus kann die Staatsanwaltschaft aktuell keine Auskünfte geben.

Hintergrund: Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Das bedeutet aber nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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