Justiz Gericht kann Todesursache eines 39-Jährigen nach Schlägerei nicht klären: Tod nach Faustschlag ins Gesicht: Drei Jahre Bewährung für 30-Jährigen
Justiz Gericht kann Todesursache eines 39-Jährigen nach Schlägerei nicht klären
Tod nach Faustschlag ins Gesicht: Drei Jahre Bewährung für 30-Jährigen
Kreis Neuwied. Warum ist ein damals 39-Jähriger nach einer Prügelei im nördlichen Kreis Neuwied im November vergangenen Jahres ums Leben gekommen? Das konnte auch das Amtsgericht in Linz nicht eindeutig klären. Aus diesem Grund verurteilte der Richter den damaligen Kontrahenten des Mannes, einen 30-Jährigen aus dem Rhein-Sieg-Kreis, wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu vier Monaten Haft, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt sind. Zudem muss der Mann 1000 Euro an den Weißen Ring zahlen. Der Richter folgt damit der Staatsanwältin, die zuvor das gleiche Strafmaß gefordert hatte.
Der 30-Jährige ist für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt, er stand bereits unter anderem wegen Sachbeschädigung, Diebstahl und Körperverletzung vor Gericht. Doch diese Verhandlung ging dem Mann, der derzeit vom Arbeitslosengeld II lebt, doch sichtlich nahe.