Kampf gegen „Igelkiller“
Tauziehen im Namen der Igel
Igel sind vom Aussterben bedroht und haben seit einiger Zeit einen neuen Feind: den Mähroboter.
Patrick Pleul. picture alliance/dpa

Igel sind vom Aussterben bedroht. Sie sollen in Windhagen per Allgemeinverfügung geschützt werden. Eine Idee, der nicht alle Fraktionen im Gemeinderat zustimmen und die stattdessen eine Grundsatzdiskussion über versiegelte Flächen lostrat.

Eigentlich wollen im Windhagener Ortsgemeinderat alle dasselbe, nämlich den Schutz der Igel und kleinen Lebewesen, die sich auf Wiesen, in Vorgärten und der freien Natur tummeln. Der Weg hin zu diesem Schutz taugt in Windhagen dennoch zur Bühne für ein politisches Tauziehen. Die Fraktion „Gemeinsam – Bürger für Windhagen“ (G-BfW) hatte in der vergangenen Ratssitzung in einem Antrag gefordert, den nächtlichen Betrieb von Mährobotern per Allgemeinverfügung im Gebiet der Ortsgemeinde Windhagen zu verbieten, um Igel und andere Wildtiere vor den scharfen Klingen der Roboter zu schützen.

„Ein Verbot ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz.“
Wolfgang Probandt (G-BfW)

„Mähroboter können gravierende Schnittverletzungen bei Igeln verursachen, die tödlich enden“, erläuterte Wolfgang Probandt das Ansinnen seiner Fraktion. Mähroboter würden vor allem nachts eingesetzt und hätten keinen Schutzmechanismus, der verhindert, dass Tiere verletzt werden. „Ein Verbot ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz“, unterstrich der Fraktionssprecher der G-BfW.

Die Nutzung von Mährobotern soll eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang verboten werden. „Das stellt eine zumutbare Einschränkung dar und ist als Schutzmaßnahme für Igel, aber auch für andere Kleinsäuger und Amphibien angemessen und verhältnismäßig“, betonte er.

„Vielleicht wäre es klug, die Entwicklungen der Legislative zunächst abzuwarten.“
Martin Buchholz (CDU)

„Dem Schutzgedanken kann die CDU-Fraktion grundsätzlich folgen“, meinte Martin Buchholz. Trotzdem lehne die CDU es ab, diesen Schutz über Verbote hinzubekommen. „Wir sind als Ortsgemeinde nicht Bestandteil der Legislative und somit auch nicht befugt, Allgemeinverfügungen zu erlassen. Zudem wurde im Landtag RLP am 28. Oktober ein Antrag „Einschränkungen für Mähroboternutzung zum Schutz von Igeln“ – leider durch die AfD-Fraktion – eingebracht. Auch auf Bundesebene gibt es entsprechende Überlegungen“, führte er aus und schlug vor: „Vielleicht wäre es klug, die Entwicklungen der Legislative zunächst abzuwarten. Der Erlass einer Allgemeinverfügung nur für den Bereich der Ortsgemeinde Windhagen könnte sich möglicherweise für den Landkreis problematisch gestalten – denn dann müsste hier schon eine Besonderheit, wie zum Beispiel ein besonders hohes Igelaufkommen, vorliegen.“

Eine Allgemeinverfügung beschere der Verwaltung zusätzliche Arbeit und mache ohnehin nur Sinn, wenn eine Nichtbeachtung auch Konsequenzen nach sich ziehe. „Wenn das nicht so ist, hätte sie, wie bei der Stadt Köln, vermutlich nur Signalwirkung“, mahnte Buchholz.

Mähroboter sind bequem, gefährden aber gerade nachts Igel und andere Kleinlebewesen. Windhagen will zunächst auf die Freiwilligkeit der Bürger setzen, die Geräte im Dunkeln nicht fahren zu lassen.
Benjamin Nolte. picture alliance/dpa/dpa-tmn

Die Umsetzbarkeit einer Allgemeinverfügung stehe auch deshalb infrage, weil die Einhaltung kaum zu kontrollieren sei. „Zuständig wäre das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde. Das wäre für das Amt wahrscheinlich weder personell noch praktisch umsetzbar. Denn wie soll da nachts kontrolliert werden“, so Buchholz. Fraglich sei auch, ob so eine Verfügung nur für eine Ortsgemeinde rechtlich Bestand habe. Einzelne Landkreise, wie Siegen-Wittgenstein oder Herford, hätten vor diesem Hintergrund die Idee einer Allgemeinverfügung bereits aufgegeben. „Man wartet dort ab, was im Bund zu dem Thema beschlossen wird“, sagte Buchholz. Eine Allgemeinverfügung würde vor dem Hintergrund der genannten Gründe wahrscheinlich kaum umsetzbar sein. „Damit würde sie ihr absolut wünschenswertes und wichtiges Ziel – nämlich den Schutz von Igeln und Kleintieren – völlig verfehlen“, meinte der CDU-Fraktionschef.

Seine Fraktion setze daher auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger. Der Appell fand keine Mehrheit. Gegen die Stimmen der CDU wurde der G-BfW-Antrag, eine Allgemeinverfügung anzustreben, auf den Weg gebracht.

Infoveranstaltung soll zum Schutz motivieren

Mehrheitlich folgen konnte das Gremium dem CDU-Antrag, eine Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz der heimischen Wildtiere“ mit Schwerpunkt „Igel“ durchzuführen. „Wir wollen die Bürger aufklären, sensibilisieren und so motivieren, sich selber für den Schutz einzusetzen. Verbote haben nur wenig Nutzen, wenn die Menschen nicht davon überzeugt sind“, erläuterte Buchholz. Immerhin wurde der Igel im Jahr 2024 zum Wildtier des Jahres gekürt, steht auf der „Roten Liste“ und gilt als potenziell gefährdet.

Diese Info-Idee rief zunächst Andreas Hoferichter (G-BfW) auf den Plan, der die Gelegenheit nutzte, eine flammende Rede gegen Flächenversiegelung zu halten. Dabei teilte er gegen den möglichen Bau eines Supermarktes auf der grünen Wiese, gegen Bauen im Außenbereich und versiegelte Vorgärten aus. Diese Ausführungen ließ Lothar Köhn (CDU) nicht unkommentiert. „Der Beitrag ist nicht diskussionswürdig“, meinte er.

Forderung von SPD/Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt

Für Brigitte Linke-Lotz (SPD/Bündnis 90/Die Grünen) war das Thema der Infoveranstaltung nicht weit genug gefasst. Sie forderte, dass das Oberthema „Flächenversiegelte Vorgärten“ sein müsse, da Igel und andere Klein- und Kleinstlebewesen schließlich dort leben. Sie konnte sich jedoch mit ihrer Forderung nicht durchsetzen. Buchholz wies darauf hin, dass Igel und andere Tiere nicht nur in Vorgärten leben. Der Vorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen soll die Infoveranstaltung „Schutz der heimischen Wildtiere“ mit Schwerpunkt „Igel“ durchgeführt werden.

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