Ein Richterhammer aus Holz liegt auf einem Tisch. Foto: Uli Deck/Archiv Uli Deck/Archiv. dpa
Neuwied. Fünf Jahre Freiheitsstrafe für eine Drogendealerin aus Neuwied. Diesen Spruch hat das Landgericht gefällt, das es als erwiesen ansah, dass die heute 31-Jährige mit Heroin gehandelt und das im Dezember 2014 auch an eine junge Frau verkauft hat, die danach einen Herzkreislaufstillstand erlitt und drei Tage später im Krankenhaus starb. (die RZ berichtete.) Bei dem Urteil flossen noch eineinhalb Jahre aus einer früheren Verurteilung, wegen deren die Frau bereits in Haft ist, in die Gesamtstrafe ein.
Während der Verhandlung hatte die Neuwiederin von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht, bei der polizeilichen Befragung im Vorfeld jedoch die Vorwürfe bestritten. Die dritte Strafkammer hielt aber die diversen Zeugenaussagen ehemaliger Kundinnen für glaubhaft.