Während der Verhandlung hatte die Neuwiederin von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht, bei der polizeilichen Befragung im Vorfeld jedoch die Vorwürfe bestritten. Die dritte Strafkammer hielt aber die diversen Zeugenaussagen ehemaliger Kundinnen für glaubhaft. Noch dazu hatte am zweiten Prozesstag die damalige Drogenlieferantin der Frau ausgesagt. Diese bestätigte, der Angeklagten immer wieder Heroin in Mengen über fünf Gramm verkauft zu haben, das diese dann weiter verkauft habe.
Auch sagte sie aus, die Frau habe ihr erzählt, sie habe der Verstorbenen die letzte Dosis Heroin verkauft. Der Vorsitzende Richter Ralf Bock redete der 31-jährigen ins Gewissen. „Diese Abgabe war leichtfertig“, stellte er fest. Gerade weil die Verstorbene in der Szene für ihr wahlloses Konsumverhalten bekannt war.
Aber die Angeklagte erhält noch eine Chance. Da auch der forensisch-psychiatrische Sachverständige ihr ein langjähriges, schweres Abhängigkeitssyndrom bescheinigte, sie sich aber mit einer Langzeittherapie einverstanden erklärt hatte, ordnete das Gericht ihre Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Dort soll sie zwei Jahre lang therapiert werden. Verläuft das erfolgreich, kann ihr der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Ein Hindernis besteht aber noch. Wegen diverser Schwarzfahrten wurde eine Bewährungsstrafe widerrufen. Daher ist noch eine Haftstrafe offen. Richter Bock riet dem Verteidiger dazu, in dieser Sache mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln.