Nicht viel mehr als eine Handvoll Cent waren für einen Rechtsanwalt Anlass seine Krankenkasse zu verklagen. Foto: Tim Kosmetschke Tim Kosmetschke
Kreis Neuwied. Krankenkassen dürfen aus praktischen Gründen die Monatsbeiträge ihrer freiwilligen Mitglieder nach selbst gewählten Grundsätzen berechnen – auch wenn der Versicherte dabei einige Cent mehr bezahlt als bei der von ihm gewünschten Berechnungsweise. Diese Auffassung vertritt das Sozialgericht Koblenz unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Franz Werner Gansen in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Ein Rechtsanwalt aus dem Kreis Neuwied hatte gegen die Beitragsbescheide seiner Betriebskrankenkasse für die Kranken- und Pflegeversicherung seit dem 1. August 2016 geklagt – der gesamte Streitwert: circa 20 Cent.
Der Freiberufler hatte sich daran gestört, dass die Krankenkasse den monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung, den Zusatzbeitrag und den Beitrag zur Pflegeversicherung durch Anwendung des Beitragssatzes auf das Monatseinkommen berechnet hatte. Nach seiner Berechnung hätte sie dagegen das Monatseinkommen durch 30 teilen und die Beitragssätze auf den einzelnen Tag anwenden müssen.