Dicke Luft in Windhagen
Streit wegen „Majestätsbeleidigung“ geht weiter
Von Ortschef Hans Dieter verlangte die CDU im Windhagener Gemeinderat nun eine Stellungnahme zu seinen Äußerungen.
Daniel Rühle

Die Gräben zwischen dem Windhagener Bürgermeister Hans Dieter Geiger und der CDU/FDP Fraktion sind tief. Geiger hatte das CDU-Ratsmitglied Tassilo Falkenau als Wahlhelfer entlassen, weil er sich angeblich despektierlich über Geiger geäußert hat.

Windhagen. Die Atmosphäre im Windhagener Gemeinderat ist, vorsichtig ausgedrückt, angespannt. Spätestens seit Ortsbürgermeister Hans Dieter Geiger den CDU-Ratsherren Tassilo Falkenau wegen „als despektierlich wahrgenommenen Äußerungen“ als Wahlhelfer abberufen hat, sind die Gräben zwischen der CDU und der Gemeindeleitung noch tiefer geworden. In der vergangenen Ratssitzung hatte die CDU den Gemeindechef per Antrag aufgerufen, vor dem Hintergrund unseres Artikels „Wahlhelfer nach „Majestätsbeleidigung“ abberufen?“ Stellung zu nehmen.

Worum geht es eigentlich? Geiger hatte vor der Bundestagswahl in Februar Falkenau überraschend als Wahlhelfer entlassen. Der Grund stützt sich, wenn man genau hinschaut, auf Hörensagen. Geiger war zugetragen worden, dass sich Falkenau während seines Wahlhelferdienstes am Tag der Bundestagswahl despektierlich über den Ortsbürgermeister geäußert habe. Damit war er nach Geigers Auffassung im Ehrenamt als Wahlhelfer bei der späteren Bürgermeister- und Landratswahl im Kreis Neuwied nicht mehr tragbar. Unsere Zeitung berichtete über den Fall, was die CDU jetzt zum Anlass nahm, den ganzen Vorfall aufzuklären zu wollen. Denn was genau Falkenau gesagt haben soll, ist bis heute nicht geklärt.

„Dauerfeuer“ der CDU wurde angeprangert

In dem Zeitungsbericht, so führte Martin Buchholz (CDU) für seine Fraktion aus, habe Geiger das „Dauerfeuer“ der CDU angeprangert. Das sei ein militärischer Begriff, den die CDU in dem Kontext für unangemessen halte. Schließlich habe die Fraktion lediglich „verschiedene Sachanträge und Verfahrensanfragen gestellt, um einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Ortsgemeinde zu leisten“. Das sei kein Dauerfeuer, sondern gehöre mit Blick auf die Gemeindeordnung zu den Aufgaben und Rechten einer Fraktion.

Die Entlassung Falkenaus habe Geiger außerdem mit Hinweis auf die in der Gemeindeordnung geforderte „Treuepflicht“ der Gemeinderatsmitglieder gerechtfertigt. Und er habe sich im Artikel auch darüber mokiert, dass ihm Falkenau „mit seiner ständigen Kritik“ mitunter „lästig“ sei. Dieser Vorwurf stößt der CDU besonders übel auf. „Es muss gewährleistet sein, dass eine aktive Mitarbeit eines Ratsmitglieds möglich ist, und einem Ratsmitglied stehen Kontrollrechte zu“, kritisierte Buchholz.

„Wir bitten außerdem um Erklärung, warum keine Anhörung des ‚Beschuldigten‘ erfolgt ist, sondern dieser direkt ‚verurteilt‘ wurde“, so Buchholz. Der CDU Fraktionsvorsitzende unterstrich außerdem: „Aus Sicht der CDU/FDP-Fraktion ist eine Verbesserung der Stimmung zwischen Ortsbürgermeister Geiger und dem Ratsmitglied Falkenau zwingend erforderlich, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.“ Im Namen seiner Fraktion bot er Geiger an, „ein persönliches Gespräch zwischen ihm und Falkenau zu begleiten, bei dem offene Fragen geklärt und mögliche Kritikpunkte bearbeitet werden können“. Dieses Gespräch könne auch mit Beteiligung einer neutralen Person, wie zum Beispiel Bürgermeister Michael Christ, stattfinden.

Diesem Vorschlag wollte Geiger in der Ratssitzung nicht sofort zustimmen. „Das Angebot der CDU/FDP-Fraktion zur Verbesserung einer Stimmungslage zwischen mir und Falkenau – sofern diese Stimmungslage bewertet werden soll und kann – muss hier nicht erneut thematisiert werden, da ein Gesprächsangebot schon länger besteht“, sagte Geiger und forderte zunächst Bedenkzeit. Er kündigte an, seine Antwort zu dem Friedensangebot schriftlich mitzuteilen.

Geiger sieht keine Dringlichkeit, zu einem Zeitungsartikel Stellung zu nehmen.

Zuvor hatte er Stellung zu den in dem CDU-Antrag aufgeführten Punkten genommen und das, obwohl er zu Beginn seiner Ausführungen eigentlich „weder Dringlichkeit, Notwendigkeit noch Beratungsbedarf zu Form und Inhalten eines Zeitungsartikels der regionalen Presse“, sah. Er räumte dann jedoch ein, dass der von ihm verwendete Begriff „Treuepflicht“ in dem vorliegenden Zusammenhang nicht mit dem Verhalten eines Wahlhelfers in Verbindung gebracht werden könne. „Sollte ich diesen Begriff in einem Gespräch mit einem Zeitungsreporter benutzt haben, hätte dieser Begriff maximal meiner persönlichen Einschätzung hinsichtlich der durch Falkenau getätigten Äußerungen zu meiner Person Ausdruck verliehen. Auch der Begriff ‚Dauerfeuer‘ hat, sofern ich diesen in einem Gespräch erwähnt haben sollte, weder eine militärische noch rechtliche Bewandtnis und ist hier nicht näher zu erläutern.“

Allerdings sei Falkenau mehrfach mit Fragen zu Begrifflichkeiten an ihn herangetreten. Diesen Anfragen sei er anfangs „mit der gebotenen Höflichkeit nachgekommen“. „Erst nachdem der Tonfall seiner Schreiben an mich als unverschämt und anmaßend bezeichnet werden musste, habe ich den Ton bemängelt und ihm das ‚Du‘ entzogen“, so Geiger. „Ich habe ihm auch erklärt, dass er seine Anfragen hinsichtlich seiner Verständnisschwierigkeiten, mit seiner Fraktion abgesprochen, als Antrag stellen möge. Falkenau wurde auch aus der Verbandsgemeinde-Verwaltung schriftlich darüber belehrt.“

Vor diesem Hintergrund sei es erklärlich, dass er möglicherweise der Presse gegenüber das Verhalten des Ratsmitgliedes Falkenau als „lästig“ bezeichnet habe. „Eine Einschränkung der möglichen aktiven Mitarbeit eines Ratsmitgliedes oder sogar seiner ‚Kontrollrechte‘ kann ich beim besten Willen nicht erkennen“, so Geiger, der auch eine klare Meinung im Hinblick darauf formulierte, warum er Falkenau nicht angehört hat: „Hierzu möchte ich in der Sitzung keine Stellung nehmen, da dies definitiv nicht zu den Aufgaben des Gemeinderates gehört und ich nicht verpflichtet bin, mein, verwaltungsrechtlich abgesichertes Vorgehen zu erklären.“

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