Das Thema wiederkehrende Beiträge beschäftigt die Bürger in Erpel auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz. Heinz Werner Lamberz
Ein oder zwei Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (WKB) in Erpel? Eigentlich gibt es dazu seit April ein Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts (VG). Erpeler Bürger hatten in einem Musterverfahren gegen den ersten WKB-Beitragsbescheid in Erpel (für die Rieslingstraße) geklagt und Recht bekommen. 150 Bürger hatten außerdem Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Kernpunkt des Urteils: Erpel soll als eine Abrechnungseinheit betrachtet werden und nicht als zwei, wie es in der Satzung steht. Die Folge: Die Erpeler Satzung ist nichtig.
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Einstimmig hatte sich der Hauptausschuss dafür ausgesprochen, dem Gemeinderat zu empfehlen, keinen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz zu stellen und damit das Urteil zu akzeptieren. Damit folgte das Gremium der rechtlichen Einschätzung der prozessbevollmächtigten Kanzlei der Gemeinde Erpel.