Dachkonstruktion des Puderbacher Hallenbades muss wohl komplett erneuert werden - Architekten bezweifeln Aussagen
Streit um Puderbacher Hallenbad: Neues Gutachten bestätigt die Kommune
Das Puderbacher Hallenbad hat einen Dachschaden. Über die Schadenshöhe streiten Architekten und Verbandsgemeinde vor Gericht. Foto: Robin Brand
Robin Brand

Puderbach. Das Hin und Her geht weiter: Eigentlich sollten 2018 längst die Sanierungsarbeiten am Puderbacher Hallenbad anfangen, aber juristische Mühlen mahlen langsam. Trotz mehrerer Gutachten hat die Verbandsgemeinde noch immer kein grünes Licht vom Gericht, um mit der Instandsetzung des seit 2011 geschlossenen Gebäudes zu beginnen. Aktuell geht es um ein im September entstandenes Gutachten, dessen Gültigkeit die Architektengemeinschaft anzweifelt.

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Die Schuldfrage hat das Gericht inzwischen geklärt: Konstruktionsfehler sind der Grund für das Eindringen von Feuchtigkeit ins Dachgebälk des erst 2005 eröffneten Bades. Seit Juni 2017 streitet sich nun die VG Puderbach mit der planenden Architektengemeinschaft vor dem Koblenzer Landgericht um das Ausmaß und die Kosten der Sanierung. Komplette Erneuerung des Daches oder partielle Reparaturen? Solange diese Frage nicht geklärt ist, geht das Beweissicherungsverfahren weiter und der Verbandsgemeinde bleiben die Hände gebunden. „Wir drängen darauf, möglichst schnell zu sanieren, denn je länger es dauert, umso schlimmer wird es“, fasst der Puderbacher Bürgermeister Volker Mendel zusammen. Bestätigung findet die Verbandsgemeinde auch in einem im September entstandenen Gutachten: Dabei stiegen die gerichtlich beauftragten Sachverständigem dem Bad erneut buchstäblich aufs Dach und kamen zu dem Schluss, das die Unterkonstruktion nicht mehr zu retten und eine komplette Erneuerung des Dachstuhls unumgänglich ist.

Geklärt ist die Angelegenheit damit aber noch immer nicht, denn die beklagte Architektengemeinschaft hat die Gültigkeit des Gutachtens in Zweifel gestellt. „Da wird den Gutachtern jede Fachkompetenz abgesprochen“, ärgert sich der Bürgermeister. Für die Verbandsgemeinde bedeutet das vor allem eine weitere Verzögerung: Rund 1,25 Millionen Euro wird die Sanierung des Hallenbades voraussichtlich kosten – mindestens, denn die Kostenschätzung ist schon ein Jahr alt. Seit dem steht die Verbandsgemeinde in den Startlöchern, will in Vorkasse gehen und das Bad instand setzen, bevor der Gerichtsprozess abgeschlossen ist. „Es geht nicht an, dass die Puderbacher Bürger, die Schulen und Vereine noch länger auf ein funktionierendes Hallenbad verzichten müssen“, findet VG-Chef Mendel. Die entsprechenden Mittel hatte die Verbandsgemeinde schon in ihrem 2018er-Haushalt bereitgestellt und sie auch 2019 neu veranschlagt. Ob sie zum Einsatz kommen, steht aber noch in den Sternen: „Wir werden die Hoffnung nicht aufgeben“, unterstreicht der Bürgermeister. „Nach so vielen Gutachten muss es doch auch irgendwann mal gut sein.“ Angela Göbler

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