Urteil zum wiederkehrenden Beitrag wird umgesetzt: Straßensanierung: Stadt Bad Hönningen legt Eigenanteile fest
Urteil zum wiederkehrenden Beitrag wird umgesetzt
Straßensanierung: Stadt Bad Hönningen legt Eigenanteile fest
Symbolbild.
dpa. Sebastian Kahnert/dpa
Bad Hönningen. Der Stadtrat Bad Hönningen hat in seiner jüngsten Sitzung die Höhe der Sätze für den wiederkehrenden Beitrag für die drei Abrechnungsbezirke einstimmig bei einer Enthaltung festgelegt. Im eigentlichen Zentrum unterhalb der B 42 liegt der Gemeindeanteil bei 35 Prozent, in dem Gebiet oberhalb der B 42 und in Ariendorf bei 30 Prozent. Den Rest müssen alle Bewohner des jeweiligen Gebiets zahlen, indem gerade eine Straße saniert wurde.
Ursprünglich war geplant, dass ein wiederkehrender Beitrag für ganz Bad Hönningen erhoben wird und alle Bürger jede Sanierung mitbezahlen. Diesen Vorschlag haben Stadt und VG einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz unterzogen und sind damit gescheitert.