Neuwied – Es kommt nicht alle Tage vor, dass der Stadtrat einem 20-Jahres-Vertrag zustimmen soll, der zudem noch ein Auftragsvolumen von 30 Millionen Euro hat. Am morgigen Donnerstag haben die Ratsmitglieder dieses „Vergnügen“ – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Hinter dem Tagesordnungspunkt „Angelegenheit aus dem Bereich des Bauamts“ im nicht öffentlichen Teil der Sitzung verbirgt sich in Wahrheit nichts anderes als ein Vertrag, den die Stadt mit den Stadtwerken Neuwied abschließen möchte. Darin geht es um den Betrieb der Straßenbeleuchtung in Neuwied.
Bemerkenswert an dieser Angelegenheit ist die Tatsache, dass die Stadt anderen Anbietern erst gar nicht die Möglichkeit gibt, sich ebenfalls um diesen Dienstleistungsvertrag zu bemühen. Die Verwaltung sieht hier ein sogenanntes „Inhouse-Geschäft“ innerhalb des Konzerns Stadt Neuwied. Solche Geschäfte sind dann möglich, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das vom Auftraggeber (hier: Stadt Neuwied) selbst kontrolliert wird. Dies ist bei den Stadtwerken Neuwied der Fall. Die andere wesentliche Vorschrift: Der Auftragnehmer muss im Wesentlichen für den Auftraggeber tätig sein. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt hier eine Schwelle von zehn Prozent. Bedeutet: Machen die Stadtwerke mehr als zehn Prozent ihres Umsatzes mit Dritten, würde ein Inhouse-Geschäft nicht möglich sein.
Genau an dieser Frage scheiden sich zurzeit die Geister, zumal sich die Stadtwerke aktuell im Stromkonzessionen außerhalb des Neuwieder Stadtgebiets bewerben. Aber auch unabhängig davon läuft aktuell hinter den Kulissen eine Debatte darüber, ob es eigentlich richtig ist, einen solch hoch dotierten und langfristigen Vertrag ohne öffentliche Ausschreibung abzuschließen.
Mehr dazu am Mittwoch in der RZ.