Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt in Neuwied für Wohngrundstücke, ob bebaut oder unbebaut, gleich. (Symbolfoto) Marcus Brandt/dpa. picture alliance/dpa
Viel Aufregung hatte es nach 2021 in Neuwied rund um den Hebesatz von 610 Prozent gegeben. Nach der Grundsteuerreform zahlt sich dieser Schritt für Eigenheimbesitzer aus. Das wurde bei der jüngsten Entscheidung im Stadtrat deutlich.
Die Grundsteuerreform hat besonders bei Eigenheimbesitzern viele Ängste ausgelöst, auch in Neuwied. Doch die Eigentümer von Wohngrundstücken können aufatmen: Für sie bleibt der Hebesatz bei der Grundsteuer B mit 610 Prozent unverändert. Für Nichtwohngrundstücke – also Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Immobilien – wird der Hebesatz angepasst.