Eine Testpflicht gibt es in Rheinland-Pfalz – anders als in anderen Bundesländern – nicht. Dafür gibt es seit der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung die Regel, dass, wenn sich ein Kind infiziert, alle Kontaktkinder für fünf Tage in Quarantäne müssen.
Spagat zwischen Vorsicht und Betreuung: Wie Kitas im Kreis mit Omikron umgehen

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