Neuwied/Koblenz. Es war kein guter Tag für einen 35-jährigen Neuwieder. Denn die erste Strafkammer des Landgerichts Koblenz fand ihn schuldig des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 23 Fällen.
Aktualisiert am 20. Juni 2023 11:27 Uhr
Der 35-jährige Neuwieder ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Allerdings wurde deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Somit kam er dennoch recht glimpflich davon.
Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Thomas Metzger sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige in Neuwied von Juli 2020 bis Januar 2022 in 22 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt gehandelt hatte.