Im Stadtratsbeschluss vom 26. September heißt es: „Schotter- und Kiesgärten werden im Rahmen neuer Bebauungspläne, bei Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen sowie bei zukünftigen Gestaltungssatzungen in Gebieten nach §34 BauGB untersagt.“ Alena Linke aus der Planungsabteilung setzte die Mitglieder des Ausschusses zunächst einmal darüber in Kenntnis, dass Festsetzungen, die in diese Richtung gehen, bereits Teil vieler bestehender Bebauungspläne im Stadtgebiet sind. Einige ihrer Beispiele stammten schon aus den 80er-Jahren. In den Plänen wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass „die nicht überbauten Grundstücksflächen der ausgewiesenen Baugebiete“ als „Grün- und/oder Gartenflächen zu nutzen“ sind.
Änderung von Bebauungsplänen
Gestaltungssatzungen können laut Linke lediglich in Bereichen aufgestellt werden, die keinen B-Plan haben. Da vielerorts jedoch schon solche Pläne vorhanden sind, könnte das zu dem Problem führen, dass es in einem Stadtteil oder sogar einer Straße verschiedene Regelungen gibt. Damit alles einheitlich ist, müssten die bestehenden B-Pläne entsprechend geändert werden – was in manch einem Neuwieder Stadtteil 15 bis 20 B-Pläne wären.
Aber selbst wenn das passiert, so würde die Kontrolle der Regeleinhaltung die Stadt vor große Schwierigkeiten stellen. „Die Bauabnahme vom Gebäude ist meist bevor ein Garten angelegt wird“, erklärt Linke und verweist zudem darauf, dass Vorgärten im Laufe der Jahre verändert werden. Die Einhaltung der Festsetzungen zu kontrollieren, würde laut Linke einen hohen Personal- und Zeitaufwand erfordern. Zumal Steingarten nicht gleich Schottergarten ist – hier gebe es massive Unterschiede im Hinblick auf Wasserdurchlässigkeit und Bepflanzung.
Pflanzempfehlungen für Grundstücksbesitzer
Daher will man – auch nachdem über das Thema bereits im Planungsausschuss beraten wurde – seitens der Stadt vor allem auf Aufklärung statt Verbote setzen. Angedacht ist, die Kampagne mit der Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs für Insekten (ebenfalls ein Stadtratsbeschluss aus dem vergangenen Jahr) zu verknüpfen. Grundstücksbesitzer sollen unter anderem in Form von Flyern Tipps für bienenfreundliche Vorgärten erhalten und beispielsweise durch Wettbewerbe dazu animiert werden, sich von ihrem Schottergarten zu trennen.
Die Ausschussmitglieder zeigten sich zum Teil erstaunt darüber, wie detailliert in manchen B-Plänen bereits Festsetzungen vorhanden sind. Christian Mark Schmidt (FDP) meinte: „Wenn man das wirklich alles kontrollieren würde, dann hätten einige ein Problem.“ Pascal Badziong (CDU) gab jedoch zu bedenken: „Es kann nicht unsere Intention sein, jetzt Schotter-Sheriffs loszuschicken.“ Umweltdezernent Ralf Seemann unterstrich, dass dies nicht geplant sei und verwies darauf, dass man bei der Bekämpfung der Schottergärten „sinnvoll und gerecht“ vorgehen müsse.