Im vergangenen Jahr wurde ein Fall publik, bei dem ein Tierhalter aus der Verbandsgemeinde (VG) Asbach auf seinem Hof Schafe misshandelt und ohne Betäubung getötet hat. Staatsanwaltschaft und Veterinäramt wurden nach einer Anzeige des Tierschutzvereins Aninova aus Sankt Augustin eingeschaltet. Vor Kurzem wurde vom Amtsgericht Linz der Strafbefehl wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erlassen. 10.400 Euro Strafe muss der Schäfer zahlen. Wir haben auch die Kreisverwaltung angefragt, ob das Veterinäramt ebenfalls eingegriffen hat.
Rückblick: Der Verein Aninova hatte im Sommer 2024 auf seiner Internetseite einen Beitrag veröffentlicht, in dem man einen Schäfer aus der VG Asbach beschuldigt, Tiere ohne Betäubung und ohne Lizenz zu schlachten. Grundlage dafür waren Videoaufnahmen aus dem besagten Betrieb. Der Verein informierte das Kreisveterinäramt in Neuwied und erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Koblenz. Anfang Juli kam es zur Durchsuchung des Hofes durch Polizei und Veterinäramt. Der anwaltlich vertretene Beschuldigte, dessen Smartphone sichergestellt wurde, machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Nach Abschluss der Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz einen Strafbefehl beim Amtsgericht Linz. Dieser wurde im Februar 2025 erlassen, 10.400 Euro Strafe mussten wegen der Misshandlung und Tötung von mehreren Schafen vom Beschuldigten gezahlt werden.

VG Asbach: Beschuldigter muss 10.400 Euro Strafe zahlen
Videos zeigen die brutale Tötung von Schafen, mutmaßlich auf einem Hof in der VG Asbach. Im Juli machte diese „Enthüllung“ der Tierschutzaktivisten des Vereins Aninova Schlagzeilen. Wie die Ermittlungen ergaben, war an den Vorwürfen etwas dran.
Soweit zur strafrechtlichen Seite. Was hat das Veterinäramt getan? Dazu hat unsere Zeitung eine Anfrage an das Kreishaus gestellt. Die Pressestelle teilt mit, dass man im Nachgang Maßnahmen, die in der Zuständigkeit des Kreisveterinäramts liegen, ergriffen beziehungsweise angeordnet habe. Damit wolle man zukünftige tierschutzrechtliche Verstöße verhindern. Welche Maßnahmen sind das genau? Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne man jedoch nicht mehr zu den Anordnungen und Maßnahmen gegen den Schäfer mitteilen, heißt es ausweichend.