Das ist der Hintergrund: Die Bündnisgrünen Straßenhaus haben Einsicht verlangt in alle Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung bezüglich der geplanten Ortsumgehung vor Amtsantritt der Grünenvertreter Elisabeth Bröskamp und Herbert Krobb gefasst wurden. Das lehnten OG und VG nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bislang ab. Diese hatte in einem Schreiben im Juni auf die Gemeindeordnung verwiesen, die festlegt, dass das Recht zur Einsicht der Niederschriften nichtöffentlicher Sitzungen nur denjenigen Personen zusteht, die zum Zeitpunkt der Protokollierung oder der nächsten Sitzung Ratsmitglied waren. In einem späteren Schreiben allerdings hielt die Kommunalaufsicht auch fest, dass eine Fraktion verlangen kann, dass „im Rahmen eines konkreten Unterrichtungsbegehrens, welches sie an den Ortsbürgermeister richtet, die Rückäußerung mit den einschlägigen Auszügen aus den Niederschriften (auch nichtöffentlichen) belegt wird“.
Mithilfe eines Anwalts versuchen die Grünen nun, ihr Begehren durchzusetzen – und den Rechtsbeistand soll nach dem Willen der Fraktion die Kommune bezahlen. Das will der Rat mit einem einstimmigen Votum – die Abstimmung erfolgte unter Ausschluss der befangenen Grünenvertreter – verhindern. Fraglich aber, ob dieser Beschluss bindende Wirkung hat. Wie das Innenministerium auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, sind die Kosten eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens grundsätzlich letztlich von der betreffenden Kommune zu tragen. „Genauer: Im Falle des Unterliegens hat das klagende kommunale Organ beziehungsweise Teilorgan gegen die Kommune einen Anspruch auf Freistellung von den Kosten. Anerkannt ist auch, dass zu den notwendigen Kosten grundsätzlich auch vorprozessuale Anwaltskosten zählen“, teilt das Ministerium mit. Nur in Ausnahmefällen – insbesondere bei „Mutwilligkeit“ oder in den Fällen, in denen ohne Not sofort geklagt werde, ohne die Möglichkeiten einer außerprozessualen Streitbeilegung zu nutzen – versage die Rechtsprechung einen Kostenerstattungs- beziehungsweise Freistellungsanspruch.
So weit die Theorie. Ob Straßenhaus im konkreten Fall letzten Endes für den Anwalt wird aufkommen müssen oder nicht, ist damit nicht gesagt, genauso wenig, wie die Frage beantwortet ist, ob die Grünen wie gewünscht Akteneinsicht erhalten.