Nach Tat im Kreis Neuwied
Räuberduo muss für mehrere Jahre ins Gefängnis 
Am Landgericht Koblenz ist das Urteil gegen zwei polnische Räuber gesprochen worden, die im Mai 2024 in ein Haus im Kreis Neuwied eindrangen und dort drei Frauen überwältigt und gefesselt hatten. Mit ihrer Beute im Wert von 100.000 Euro im Fluchtauto wurden sie allerdings am selben Abend von der Polizei auf der A3 gestoppt.
Felix Kästle. picture alliance/dpa/Felix Kästle

Nach einem schweren Raub in einem Privathaus im Kreis Neuwied im Mai 2024 ist am Freitag, 7. März, am Landgericht Koblenz das Urteil gesprochen worden. Die beiden Männer aus Polen sind zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. 

Am Landgericht Koblenz ist am Freitag, 7. März, im Prozess wegen schweren Raubs im Kreis Neuwied das Urteil gesprochen worden. Die 6. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass im Mai 2024 zwei Polen (45 und 41 Jahre alt) ein Privathaus überfallen und dabei drei Frauen überwältigt und mit Kabelbinder gefesselt hatten. Unter Anwendung und Androhung körperlicher Gewalt sowie dem Gebrauch von Pfefferspray erbeuteten die beiden nach Plan eines 71-jährigen Mannes aus Rheinhessen Bargeld, Schmuck und eine Uhr im Gesamtwert von 100.000 Euro. Mit dem Raubgut flüchteten die beiden Täter in einem Auto auf der A3 in Richtung Frankfurt. Ihre Flucht wurde jedoch noch am selben Abend durch eine zufällige Polizeikontrolle auf der Autobahn abrupt gestoppt.

„Ich habe versagt: als Mann, Vater und Mensch.“
Der 41-jährige Angeklagte vor dem Urteil im Raubprozess 

Den drei Opfern wurden an dem Tatabend unter anderem Hämatome an unterschiedlichen Körperteilen und Augenreizungen aufgrund des Pfeffersprayeinsatzes zugefügt. Einer der Frauen wurde ein blaues Auge geschlagen. Außerdem trug sie eine Gehirnerschütterung davon. Alle drei Frauen litten an diesem Abend unter Todesangst. Sie sind nach der Tat in psychotherapeutischer Behandlung, betonte die Anwältin der Nebenklägerinnen. Beide Angeklagten entschuldigten sich am Freitag vor Gericht mittels Dolmetscherin erneut bei den drei abwesenden Frauen. „Ich habe versagt: als Mann, Vater und Mensch“, sagte der jüngere der beiden Männer unter Tränen. Auch der ältere Angeklagte war sichtlich angefasst.

Beide Männer leisteten wichtige Aufklärungshilfe

Beide Männer waren in ihrem Heimatland Polen bereits einschlägig vorbestraft. Das psychiatrische Gutachten während des Prozesses ergab, dass der 45-jährige Angeklagte einen Hang dazu hätte, erhebliche Straftaten zu begehen, und dies auch in Zukunft wieder tun würde. Der Vorsitzende Richter verkündete nach Anhörung der Plädoyers am Freitagnachmittag die Entscheidung der Strafkammer: In diesem Fall von besonders schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, erpresserischem Menschenraub und Freiheitsberaubung seien beide Täter voll schuldfähig. Der 45-jährige Haupttäter bekam daher eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 Monaten. Außerdem wurde aufgrund seiner Drogenabhängigkeit vom Gericht eine Unterbringung in einer Entzugseinrichtung angeordnet. Am Ende seiner Haftstrafe werde zudem überprüft, ob der Mann in Sicherungsverwahrung muss. Der 41-jährige Mittäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Beide hatten bereits früh Teilgeständnisse abgelegt und leisteten Aufklärungshilfe, was die Rolle des 71-Mannes im Hintergrund angeht, dessen Verhandlungsfähigkeit aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes noch geprüft wird. 

Staatsanwältin hatte längere Haftstrafen gefordert

Mit dem Urteil wich die Strafkammer von der Forderung der Staatsanwältin deutlich ab: Sie plädierte beim älteren der beiden Männer für eine Haftstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Haftstrafe für den jüngeren Täter sollte im Vergleich zum Haupttäter drei Monate kürzer ausfallen. Die beiden Verteidigerinnen hatten deutlich mildere Strafen für ihre Klienten gefordert. Die Verteidigerin des jüngeren Angeklagten sprach sich für 7 Jahre ohne Sicherungsverwahrung aus. Er sei auch ein „Opfer“ des Strippenziehers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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