Bei dem Überfall im vergangenen Jahr war ein Rentner (67) mit einem Brecheisen auf den Kopf geschlagen worden, seine Frau (79) erlitt einen schweren Schock. Ihr eigener Großneffe (23) war bei dem Verbrechen der Tippgeber und auch der Fahrer. Angeklagt sind seit Februar vier mutmaßliche Täter (die RZ berichtete.)
Das Brecheisen, somit die mutmaßliche Tatwaffe, war auch an diesem Prozesstag ein Thema. Laut Aussage des 23-jährigen Neffen sei es auf der Rückfahrt nach Köln zusammen mit einer Maske und Handschuhen auf der Autobahn aus dem Fenster des Autos geworfen worden. Tatsächlich hat die Polizei inzwischen rund zwei Kilometer des Randstreifens der A 3 abgesucht. Gefunden wurden weder Brecheisen noch Maske, dafür aber sieben Paar Handschuhe. Auf Nachfrage der Kammer wichen auch die Beschreibungen des Eisens durch die Angeklagten voneinander ab, was den Vertreter der Staatsanwaltschaft veranlasste, den Sinn eines möglichen Gutachtens zu bezweifeln. „Wenn wir nicht wissen, wie das Ding aussah, bringt es wohl auch nichts, nach seinen Spuren zu suchen“, erklärte der Staatsanwalt. Die ursprünglichen, aufgebrochenen Türen sind längst ersetzt.
Und auch weitere Nachfragen wurden gestellt, um Unklarheiten in den bisherigen Aussagen zu erhellen, was durchaus nicht immer gelang. So bestritt der 45-jährige Angeklagte, sich beim Haftrichter als „Berufsverbrecher“ bezeichnet zu haben, stattdessen handele er in Serbien mit gebrauchten Kleidern. Seine Aussage, er habe monatelang mit seiner Frau bei seinem 25-jährigen Mitangeklagten gewohnt, weil dessen Frau in Belgien in Haft gewesen sei und sie die Kinder gehütet hätten, bestritt aber wiederum der 25-jährige. Auch eine Nachfrage bei der belgischen Justiz blieb ergebnislos, was allerdings auch daran liegen könnte, dass beide Angeklagte über mehrere Aliasnamen verfügen. Der 45-jährige jedenfalls bestand auf seiner Version. „Die Nachbarn unten haben mich und meine Frau jeden Tag gesehen“, betonte er entschieden.
Darüber hinaus erstattete die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ihren Bericht über die familiären Verhältnisse und den bisherigen Werdegang des heute 20-jährigen Angeklagten. Sie empfahl in seinem Fall die Anwendung des Jugendstrafrechts.
Fest steht, dass der Prozess am 14. Juni weiter geht. Je nach Entscheidung des Gerichts kommen ein oder zwei weitere Verhandlungstage dazu. Somit wäre mit einem Urteil spätestens am 1. August zu rechnen.